Auf Mithäftlinge eingestochen 3 - Beide Opfer am Wort

Krems (APA) - Im Prozess wegen zweifachen versuchten Mordes gegen einen 24-Jährigen am Landesgericht Krems sind am Donnerstagnachmittag die ...

Krems (APA) - Im Prozess wegen zweifachen versuchten Mordes gegen einen 24-Jährigen am Landesgericht Krems sind am Donnerstagnachmittag die beiden Opfer - Tschetschenen im Alter von 21 und 32 Jahren - am Wort gewesen. Beide sprachen entgegen vorigen Angaben nicht mehr davon, dass die Tatwaffe vom Beschuldigten selbst gebaut gewesen sei und neben einem Griff aus einer Stanley-Messerklinge bestanden habe.

Laut dem 32-jährigen Opfer, gleichzeitig Hauptbelastungszeuge, habe der vom Angeklagten verwendete Gegenstand „so wie ein Brotmesser ausgesehen“. Ähnlich wurde das Tatwerkzeug vom 21-Jährigen beschrieben, der Tschetschene sprach von einer Art Streichmesser. „Ich dachte am Anfang, dass es ein Stanley-Messer ist, später bin ich aber daraufgekommen, dass es ein normales Messer war“, sagte das zweite Opfer.

Der medizinische Gutachter Wolfgang Denk widersprach der Version der beiden Tschetschenen allerdings. Aufgrund der Verletzungen der beiden sei darauf zu schließen, dass es sich „um ein Tatwerkzeug mit spitz zulaufender Klinge“ gehandelt habe, von einem „Haushaltsmesser“ sei daher nicht auszugehen.

Den Angriff des Beschuldigten im Haftraum beschrieb das 32-jährige Opfer folgendermaßen: „Er ist in meine Zelle gekommen, das Messer habe ich danach erst gesehen. Dann hat er mich mit dem Messer geschnitten und ich habe mich mit dem Sessel gewehrt - so ging das weiter“, schilderte das Opfer. Sein jüngerer Landsmann sei ihm schließlich zu Hilfe gekommen und habe selbst „eine Schnittverletzung“ erlitten.

In Bezug auf die Auseinandersetzung offenbarte das besagte 21 Jahre alte Opfer Erinnerungslücken. Er habe gerade Kaffee gemacht, nachdem er sich umgedreht habe, sei sein Landsmann bereits verletzt gewesen, gab der Tschetschene laut Übersetzerin dann doch zu Protokoll. Als er sich in die Rauferei eingemischt habe, sei er auch selbst durch das Messer des 24-Jährigen verletzt worden. Zwei weitere Gefangene, die sich ebenfalls in dem Haftraum aufgehalten hatten, gaben an, von den Raufhandlungen nichts mehr mitbekommen zu haben. Beide sagten unisono, sie seien kurz davor geflüchtet.

Die Staatsanwältin bedauerte in ihrem Schlussvortrag, dass „die Opfer nicht restlos zur Wahrheitsfindung bemüht“ waren. Dennoch solle man den Sachverhalt nicht kleinreden, vor allem der 32-Jährige habe beim Vorfall „um sein Leben gefürchtet“. Verteidiger Martin Mahrer sprach davon dass „relativ wenig passiert ist, nicht einmal eine Wunde musste laut Sachverständigem genäht werden“. Er plädierte auf Notwehr.

Den Geschworenen wurden drei Haupt-, zwei Zusatz- und zwölf Eventualfragen gestellt. Die Beratungen starteten gegen 16.30 Uhr. Ein Urteil wurde für die Abendstunden erwartet.