Vollspaltenboden bei Schweinen: Amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet

Wien (APA) - Ein amtswegiges Prüfverfahren, warum die Vorgaben in der Tierhaltungsverordnung zu Vollspaltenböden bei Schweinen nicht den Min...

Wien (APA) - Ein amtswegiges Prüfverfahren, warum die Vorgaben in der Tierhaltungsverordnung zu Vollspaltenböden bei Schweinen nicht den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie von 2008 entsprechen, hat nach Angaben der Tierschutzorganisation VGT nun Volksanwalt Günther Kräuter eingeleitet. Bis Mitte Juni müsse die Regierung zu diesen „offensichtlichen Widersprüchen“ Stellung nehmen, teilte die NGO mit.

Vollspaltenböden sind harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. Für die Tiere bedeuten sie Schmerzen und Schäden. Sie widersprechen dem Paragrafen 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes, kritisierte die NGO am Freitag in einer Aussendung. Darüber hinaus fordere die EU-Mindestrichtlinie zur Haltung von Schweinen aus dem Jahr 2008, dass der Boden, auf dem die Tiere gehalten werden, „physisch angenehm“ sein muss. Davon könne bei einem Vollspaltenboden keine Rede sein, so der Verein gegen Tierfabriken.

In Österreich gebe es derzeit kein Verbandsklagerecht der Tierschutzorganisationen, daher habe sich der VGT an die Volksanwaltschaft gewandt, um ein „amtswegiges Prüfverfahren und letztlich eine Missstandsfeststellung zu erbitten“. Es gebe „genug wissenschaftliche Studien, die belegen, dass der Vollspaltenboden eine fürchterliche Tierqual ist“, so VGT-Obmann Martin Balluch. „Wir bitten Volksanwalt Kräuter deshalb, ehebaldigst eine Verfassungsklage gegen die Vollspaltenböden einzubringen.“