EU-Wahl - Lopatka weist Juncker-Kritik zu Bürokratieabbau zurück
Wien (APA) - ÖVP-Europasprecher Reinhold Lopatka hat die Kritik von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an der angeblichen Untätigke...
Wien (APA) - ÖVP-Europasprecher Reinhold Lopatka hat die Kritik von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an der angeblichen Untätigkeit Österreichs in Sachen Bürokratieabbau in Brüssel zurückgewiesen. „Das ist seine Sicht der Dinge, meine ist eine andere“, sagte Lopatka am Freitag der APA. „Österreich hat in der Task Force mit Abstand die meisten Vorschläge eingebracht.“
Juncker habe bei einem Besuch in Wien sogar „lobend hervorgehoben, dass ich hier am aktivsten war“, sagte der ÖVP-Nationalratsabgeordnete. Er verwies darauf, dass sich im Endbericht der Task Force 18 konkrete Vorschläge zu problematischen EU-Regelungen von ihm fänden, die er unter anderem auf Vorschlag von Organisationen wie Wirtschafts-, Arbeitskammer oder Städtebund eingebracht habe.
Juncker hatte in einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“ (Donnerstagsausgabe) scharfe Kritik an den Aussagen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zum „Regelungswahnsinn“ in Brüssel geübt und gemeint: „Ich finde, dass diese Anwürfe gegen die Europäische Union völlig daneben sind.“ Juncker verwies darauf, dass sich die Zahl der Regelungsvorschläge während seiner Amtszeit um 75 Prozent reduziert habe und verwies auch auf die von ihm eingesetzte Taskforce zum Bürokratieabbau.
„Ich habe bereits vor dem Amtsantritt von Sebastian Kurz eine Gruppe eingesetzt in Sachen Subsidiarität. Da war dann auch ein Österreicher dabei, Herr Lopatka“, sagte Juncker. „Diese Taskforce, der er angehörte, hat keinen einzigen Vorschlag gemacht, was man auf die nationale Ebene zurückverlagern könnte, in 18 Monaten nicht. Insofern bin ich da absolut überrascht, dass man jetzt sagt 1.000 EU-Gesetze müssten zurückgezogen werden.“
Lopatka sagte dazu, dass dies „nur die halbe Wahrheit“ sei. Er kritisierte, dass die Task Force viele Vorschläge Österreichs nicht aufgegriffen habe, das etwa eine Rückübertragung von Kompetenzen gefordert hatte. Immerhin fanden sich im Bericht aber Vorschläge, wie die Bürokratie grundsätzlich zurückgedrängt und die Subsidiarität gestärkt werden kann.
Lopatka machte auch klar, dass ihm die inhaltliche Expertise bezüglich der von ihm in der Task Force problematisierten EU-Regelungen fehlt. Sie reichen vom Binnenmarkt über Umwelt, Verbraucherschutz, Soziales bis zu Steuern. „Ich bin kein Universalgenie“, verwies er auf die Organisationen, von denen die Regelungen namhaft gemacht worden sind.
Auf Lopatkas Liste findet sich auch die Acrylamid-Verordnung („Pommes-Verordnung“), die Europas Bürger vor erhöhten Werten des krebserregenden Stoffes Acrylamid in Lebensmitteln, etwa Tiefkühlprodukten und Backwaren, schützen soll. Konfrontiert mit der Aussage von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) anlässlich des Inkrafttretens der Verordnung im Vorjahr, wonach kein weiterer Handlungsbedarf nötig sei und hauptsächlich die Lebensmittelindustrie betroffen sei, aber nur am Rande die Gastronomie, sagte Lopatka: „Ich bin kein Gesundheitsexperte. Ich habe mich mit dem Thema null beschäftigt.“ Allerdings stelle er sich die Frage, ob diese Verordnung „bei unseren nationalstaatlichen Regelungen (...) der große Fortschritt ist“.
Als Beispiel für eine „überschießende“ EU-Regelung nannte Lopatka weiters den Konsumentenschutz, wo sich etwa ein nach einem Wasserrohrbuch gerufener Installateur mit einem 20-seitigen Dokument gegen Rücktrittsrechte absichern müsse, damit er nicht nach getaner Arbeit ohne Geld dastehe. Bundeskanzler Kurz habe mit seinem Vorschlag für eine EU-Reform „hundertprozentig Recht“, betonte der Nationalratsabgeordnete.
Lopatka zog auch die von Juncker genannten Zahlen zum Bürokratieabbau in Zweifel, und wies darauf hin, dass sich die Zahl der EU-Verordnungen innerhalb weniger Jahre „verdoppelt“ habe. Die Zahl der Richtlinien (bei denen die EU-Staaten mehr Umsetzungsspielraum haben) habe sich hingegen „halbiert“. Auch versuche Brüssel, „schleichend“ neue Kompetenzen zu bekommen, nannte Lopatka etwa eine Durchführungsverordnung zu Berichtspflichten des Arbeitsmarktservice. Zum Einwand, dass EU-Gesetze von Mitgliedsstaaten und Europaparlament beschlossen werden müssen, verwies Lopatka auf das Initiativrecht der EU-Kommission. Nur sie könne EU-Gesetze vorschlagen. „Ohne Initiative keine Beschlussfassung“, betonte der ÖVP-Politiker.