Tiroler Pater Hermann Geißler nach Freispruch „erleichtert“
Pater Hermann Geißler wurde vom Vatikan von Belästigungsvorwürfen freigesprochen. Nun wendet er sich an die Öffentlichkeit.
Von Marco Witting
Innsbruck, Rom –Er sei „froh und erleichtert“, schreibt Pater Hermann Geißler in einer Stellungnahme an die TT aus Rom nach seinem Freispruch durch ein vatikanisches Gremium. Denn: „Eine Person in der Beichte sexuell belästigt zu haben, gehört nämlich zum Schlimmsten, das man einem katholischen Priester vorwerfen kann.“
Wie berichtet, war Geißler von einer ehemaligen Ordensfrau eines sexuellen Übergriffs beschuldigt worden. Die Frau hatte angegeben, Pater Geißler habe sie als ihr Beichtvater im November 2009 angefasst und ihr sexuelle Avancen gemacht. In späteren Interviews ergänzte sie, der Geistliche habe sie in der betreffenden Situation auch festgehalten und sie zu küssen versucht. Im Jänner 2019 kündigte der Vatikan eine Untersuchung an. Geißler trat als Abteilungsleiter der Glaubenskongregation zurück.
Eine Jury aus fünf Richtern am Vatikan-Gericht sah es nun als nicht erwiesen an, dass der Ordenspriester die Frau in einer nach kirchlichem Recht strafbaren Weise bedrängt hat. Eine „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes“ seitens Pater Geißlers „steht nicht fest“ („non constare“), heißt es in einem auf Latein verfassten Bescheid des Gerichts vom Mittwoch, aus dem die Herder Korrespondenz zitierte. Eine Strafe komme daher nicht infrage.
Das Urteil ist für Geißler „eindeutig“. Er schreibt: „Beim untersuchten Fall handelt es sich nicht um eine Straftat.“ Für so einen Vorfall werde übrigens nie ein ziviles Gericht befasst. Dass das Gremium nun so gesprochen habe, „hat Gewicht“.
Den Fall von damals schildert er aus seiner Sicht so: „Nach einer Beichte kam es zu einem vertraulichen Gespräch, bei dem ich in empathischer Weise, jedoch immer in der Sie-Form meine Wertschätzung für sie zum Ausdruck brachte. Gleichzeitig betonte ich, dass die gegenseitige Verbundenheit so sein muss, wie sie Menschen entspricht, die ihr Leben Christus geweiht haben. Beim Hinausgehen gab ich ihr im Vorzimmer die Hand und berührte ihre rechte Wange als Geste der brüderlichen Verbundenheit.“
Er gehe jetzt an die Öffentlichkeit, weil die Menschen das Recht hätten, sachlich darüber informiert zu werden. Geißler schreibt weiter: „Öffentlicher Schaden sollte öffentlich wiedergutgemacht werden.“
Ob er sich selbst etwas vorwerfen könne? „Ich habe unklug gehandelt. Mein Verhalten konnte missverstanden werden. Der Priester befindet sich auf einer Gratwanderung zwischen menschlichem Mitgefühl und der Wahrung der für seinen Dienst nötigen Distanz. Aus dem Vorfall habe ich gelernt.“
Wie es nach seinem Rücktritt als Abteilungsleiter weitergehe, sei offen. Weitere rechtliche Schritte behalte er sich vor, schreibt Geißler. Die öffentlichen Beschuldigungen seien „schmerzhaft und lehrreich“ gewesen. Sein Vertrauen zu Gott aber größer geworden.