WKÖ über EuGH-Entscheid zu polnischer Einzelhandelssteuer besorgt
Wien/Luxemburg (APA) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer polnischen Einzel...
Wien/Luxemburg (APA) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer polnischen Einzelhandelssteuer scharf kritisiert. Polen hatte Einzelhandelsunternehmen progressiv besteuert, die EU-Kommission hatte dies als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe als rechtswidrig eingestuft. Nun hat der EuGH die Kommissionsentscheidung gekippt.
Als „Entscheidung mit verheerender Signalwirkung für den Handel in Europa“ bezeichnet Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das EuGH-Urteil. „Dadurch könnten sich Mitgliedstaaten, etwa Ungarn oder die Slowakei, ermutigt fühlen, diskriminierende Einzelhandelssteuern wiedereinzuführen. Das kann ja niemand wirklich wollen“, sagt der Sprecher des österreichischen Handels am Freitag in einer Aussendung.
In Polen haben in den vergangenen Jahren vermehrt ausländische Supermarkt-Ketten Fuß gefasst, die heimische Einzelhändler unter Druck setzen. Am 1. September 2016 ist in Polen ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem ein im Land tätiges Einzelhandelsunternehmen eine umsatzbasierte progressive Steuer auf Einzelhandelsverkäufe entrichten musste. Besteuert wurde der monatliche Umsatz oberhalb von 17 Mio. polnischen Zloty (etwa 4 Mio. Euro). Die EU-Kommission stufte die polnische Einzelhandelssteuer im Juni 2017 als mit dem Binnenmarkt unvereinbarte Beihilfe ein, die rechtswidrig eingeführt worden sei. Jetzt hat wiederum der EuGH diese Feststellung der EU-Kommission für nichtig erklärt.
Die Bundessparte Handel gehe davon aus, dass die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird.
http://curia.europa.eu/ ~ APA398 2019-05-17/15:09