Urteil

14 Jahre Haft für Mordversuch in Innsbruck

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Eine Anklage wegen Mordversuchs unter Asylwerbern beschäftigte im März Geschworene. Vergangenen Mai hatte ein Afghane gegen 21.30 Uhr mitten...

Eine Anklage wegen Mordversuchs unter Asylwerbern beschäftigte im März Geschworene. Vergangenen Mai hatte ein Afghane gegen 21.30 Uhr mitten auf der Meinhardstraße einem Tschetschenen sein Messer in den Rücken gestochen. Dieser überlebte mit Glück. Was war geschehen?

Im Zuge eines Drogengeschäfts bemängelte der Tschetschene die schlecht­e Qualität der Suchtgiftlieferung und verpasste dem Afghanen eine Abreibung. Der Zufall wollte es, dass beide Minuten später wieder aufeinandertrafen. Als der Tschetschene dabei ein Messer sah, begann ein­e Verfolgungsjagd. In der Nähe der Wirtschaftskammer wurd­e der Tschetschene langsamer und spürte darauf das Messer im Rücken. Die Klinge war zur Gänze in den Körper gedrungen, zudem hatte der Täter nochmals nachgedrückt.

Trotzdem sei der Stich keine Absicht gewesen, sondern ein Unfall während der Verfolgung: Ein Quasi-Hineinstolpern schloss die Gerichtsmedizin aber aus, da der vehemente Stich aktiv geführt worden sein musste. Nach Berufung gegen das Ersturteil auf 14 Jahre Haft wegen Mordversuchs kam das Oberlandesgericht zum selben Schluss: Weder sei die Selbst­verletzung mildernd, noch ein versehentliches Hineinstolpern in den Verfolgten glaubwürdig. (fell)

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