Muslimische Familie in NÖ: Autoren-Appell an Bürgermeister

Mehrere Schriftsteller um Gerhard Ruiss Gerhard Ruiss und Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek haben am Montag in der Causa um den geplanten Grundstückskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) „angemessenes Handeln“ von Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) und dem Land Niederösterreich gefordert. Den rechtlichen Voraussetzungen müsse entsprochen werden, forderten sie.

„Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, hatte Zimmermann in einer ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission festgehalten. Die Stellungnahme rief Ruiss, Jelinek, Alfred Komarek, Marlene Streeruwitz, Kurt Palm und Eva Rossmann auf den Plan. „Wir können nicht glauben, dass in Österreich im Jahr 2019 (schon wieder) ein solches Denken herrscht, dass man meint, sich mit einer derartigen Begründung gegen einen Hauskauf aussprechen zu müssen“, betonten die sechs Schriftsteller in der Aussendung.

„Selbstverständlich müssen und sollen alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden“, hieß es weiter. „Es kann aber keinesfalls eine grundrechtlich nicht erlaubte Begründung zur Beeinspruchung eines solchen Kaufs herangezogen bzw. der Kauf eines Hauses aus solchen Gründen verweigert werden“, hielten die Autoren fest.

Die Gemeinde hat die erste Stellungnahme mittlerweile zurückgezogen und eine neue eingebracht. Die Grundverkehrskommission des Landes kündigte eine Überprüfung an. Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrskommission einem Liegenschaftserwerb zustimmen - die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte am Sonntag in der ORF-“Pressestunde“, dass der Fall „unglücklich gelaufen“ sei. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzten. Klar sei aber, dass Religionszugehörigkeit kein Grund für Ablehnung sein dürfe, führte die Landeschefin aus.