Gerichtssplitter

Tiroler wegen 60 Euro in Neapel in U-Haft

Blick auf Neapel.
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Wie heftig das Pendel nach einer Straftat ausschlagen kann, erlebt seit Jänner ein junges Pärchen. Damals waren die beiden am Wörgler Bahnho...

Wie heftig das Pendel nach einer Straftat ausschlagen kann, erlebt seit Jänner ein junges Pärchen. Damals waren die beiden am Wörgler Bahnhof auf einen Bekannten der 24-Jährigen getroffen. Aus früheren Zeiten im Unterländer Drogenmilieu vermeinte die Frau, noch 700 Euro beim Bekannten eintreiben zu können. „Hey, du schuldest mir noch was, gib mir endlich das Geld zurück!", rief sie dem Bekannten nach. Der machte noch ein paar Schritte, bis er vom Freund der Unterländerin blitzschnell in eine Ecke gedrängt wurde und einen spitzen Metallgegenstand am Hals spürte. „Gib das Geld heraus, sonst steche ich dich ab!", hieß es dann. Der Unterländer dachte an ein Messer und übergab dem Paar 60 Euro aus seiner Geldtasche. Mit der Beute ergriffen beide dann per Bahn die Flucht — nach Neapel. Das Opfer rief jedoch gleich die Polizei — und diese konnte den Standort und die Identität des Pärchens über Handyortung und Facebookeinträge bald herausbekommen. So klickten schon eine Woche nach der Tat in Neapel die Handschellen. Dort ging es für beide Tiroler in Neapel erst einmal in U-Haft, welche bis zum gestrigen Prozess am Landesgericht wegen schweren Raubes andauerte. 15 Jahre Haft drohten da beiden. Die Verteidiger Marco Rovagnati und Hubert Stanglechner zweifelten jedoch ein Raubgeschehen an. Erstens habe eine Geldforderung zu Recht bestanden und zweitens sei laut Angaben der Mandanten keinerlei Messer im Spiel gewesen. So beschwor auch der Zweitangeklagte, dass es sich bei dem verwendeten Metallteil um kein Messer, sondern um einen Schlüssel mit Juventus-Turin-Anhänger gehandelt hätte. Die Angaben des extra aus dem Unterland per Polizei vorgeführten Opfers (Prozesstermin falsch notiert) konnten diese Version nicht mit Sicherheit entkräften. So wurde für das Pärchen aus angeklagtem Raub schwere Nötigung. Dies änderte die Strafe rechtskräftig von Haftjahren in Haftmonate: 18 Monate für die mehrfach Vorbestrafte, sieben Monate plus 1200 Euro Geldstrafe für ihren Freund. Dieser war seit Neapel durchgehend in Haft und durfte gestern nach Hause gehen.

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Im Fall der Klage eines Anrainers wegen Blendung durch die Flutlichtanlage am Natterer Fußballplatz — die TT berichtete — trennten sich gestern Kläger sowie FC Natters und Gemeinde mit einem vorerst auf 9. August bedingten Vergleich. Zur Wahrung des Friedens und um weiteres Kostenrisiko zu vermeiden, werden nicht nur neue Lampen montiert, sondern diese nun auch so eingestellt, dass sie nicht mehr zu einer direkten Bestrahlung der Fassade des Nachbarhauses führen. Die Verfahrenskosten wurden geteilt. (fell)

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