Ganztagsschul-Finanzierung passierte Unterrichtsausschuss

Der Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zur Unterstützung vor allem der Gemeinden beim Ausbau der ganztägigen Schulformen bzw. der Nachmittagsbetreuung hat am Dienstag einstimmig den Unterrichtsausschuss des Nationalrats passiert. Nur mit den Stimmen der beiden Ex-Regierungsparteien beschlossen wurde ein Entschließungsantrag, mit dem Vereine aus dem Sexualkundeunterricht verbannt werden sollen.

Das neue Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) zur Förderung ganztägiger Schulformen war notwendig geworden, weil die bisherige 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für den Ganztagsschulausbau im Sommer ausläuft. Im BIG geregelt ist die Verteilung von 750 Mio. Euro aus der „Bankenmilliarde“ für die Jahre 2020 bis 2033, die ursprünglich bereits früher fließen sollten. Damit sollen einerseits neue Plätze gefördert, andererseits aber auch die Gemeinden bei den Personalkosten unterstützt werden.

In Sachen Sexualpädagogik ersuchen ÖVP und FPÖ Bildungsministerin Iris Rauskala laut dem Antrag, „die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen, sondern durch an der Schule wirkenden Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist“. Vereine könnten außerhalb des Unterrichts unterstützend eingreifen, hieß es in einer Aussendung.

Im Bildungsministerium betonte man gegenüber der APA, dass man an Entscheidungen des Gesetzgebers gebunden sei. „Wichtig ist uns, dass die Kinder und Jugendlichen auf die Bedürfnisse des eigenen Körpers altersgerecht vorbereitet werden und dass das so professionell wie möglich erfolgt. Da geht es insbesondere um eine stabile Persönlichkeitsentwicklung.“ Man nehme die Entscheidung des Ausschusses zur Kenntnis und werde - falls es nächste Woche zu einem Beschluss im Nationalrat kommt - „prüfen, welche Schritte (z.B. Gesetzesänderung) notwendig sind, um den Beschluss umzusetzen“.

Ebenfalls im Ausschuss beschlossen wurde eine Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes. Damit dürfen zum Beispiel künftig Daten zur Sprachförderung vom Kindergarten an die Volksschule weitergegeben werden.