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Ab Montag kein „Luft-100er“ mehr für Elektroautos

Der generelle Lufthunderter gilt seit 20. November 2014. Ab Montag sind E-Autos davon ausgenommen.
© TT/Thomas Böhm

„Um Elektromobilität in Österreich zu stärken“, wie es Umweltministerin Köstinger (ÖVP) formuliert, sind Elektroautos ab Montag von abschnittsweisen Tempolimits auf heimischen Autobahnen und Schnellstraßen ausgenommen.

Wien – Elektroautos werden ab Montag im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) von abschnittsweisen Tempolimits auf heimischen Autobahnen und Schnellstraßen ausgenommen. „Wir setzen so einen weiteren Anreiz, um Elektromobilität in Österreich zu stärken“, sagte Elisabeth Köstinger (ÖVP), die als Umweltministerin das Gesetz gemeinsam mit Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) auf den Weg gebracht hat.

Österreich liege bei den Neuzulassungen von E-Fahrzeugen schon im europäischen Spitzenfeld. „Gute Förderungen und Maßnahmen wie diese, erhöhen weiter den Anreiz auf saubere E-Mobilität umzusteigen“, so die Abgeordnete. Auch Hofer zeigte sich erfreut: „Mit der Aufhebung der Tempolimits für Besitzer von E-Autos wollen wir einen weiteren Impuls für den Absatz solcher Fahrzeuge setzen. Österreich setzt damit einen wichtigen Impuls zur Dekarbonisierung“.

Die Ausnahme vom „Luft-100er“ gilt für Fahrzeuge, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Diese Nummernschilder können seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden. Der Zulassungsbesitzer kann sein E-Auto auf Wunsch aber auch mit Kennzeichen mit herkömmlicher schwarzer Schrift anmelden.

Die Ausnahme gilt für Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen), bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach IG-L vom jeweiligen Landeshauptmann angeordnet wurde. Dies betrifft zurzeit die Bundesländer Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten auf insgesamt über 400 Kilometer. (APA)

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