Iran überschritt vertragliche Obergrenze für Uranvorräte

Der Iran soll einem Medienbericht zufolge erstmals die Obergrenze seiner niedrigangereicherten Uranvorräte überschritten haben. Das berichtete die halbamtliche iranische Nachrichtenagentur FARS am Montag. Nach dem Wiener Atomabkommen liegt die vorgeschriebene Obergrenze bei 300 Kilogramm.

Die Überschreitung wurde laut FARS auch von den Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) bestätigt. Die iranische Atomorganisation hat den FARS-Bericht noch nicht kommentiert. Falls der Bericht aber stimmen sollte, hat der Iran mit diesem Schritt erstmals auch das Atomabkommen verletzt.

Natürliches Uran hat einen U235-Gehalt von 0,7 Prozent. Der Anteil wird erhöht, indem das vorher gasförmig gemachte Element in Zentrifugen in Überschallgeschwindigkeit in Rotation versetzt wird. Eine Anreicherung auf bis zu fünf Prozent ist zur Erzeugung von Brennstäben für Atomreaktoren notwendig. Für Forschungsreaktoren braucht es einen Grad von 20 Prozent. Zur Produktion einer Atombombe ist eine Anreicherung von Uran auf 90 Prozent erforderlich.

Vertreter des Iran hatten die Überschreitung der Schwelle in den vergangenen Tagen angekündigt, da die übrigen Unterzeichner des Atomabkommens das Land nach Einschätzung Teherans nicht genügend vor den Auswirkungen der US-Sanktionen schützten.

US-Präsident Donald Trump hatte vor einem Jahr das mühsam ausgehandelte Abkommen einseitig aufgekündigt und neue Wirtschaftssanktionen verhängt, die dem Iran stark zusetzen. Er will Neuverhandlungen über ein wesentlich schärferes Atom-Abkommen erzwingen. Die anderen Unterzeichner - Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Russland und China - stehen bisher weiter zu dem Pakt. Der Iran hat den EU-Unterzeichnern Anfang Mai eine 60-Tages-Frist gesetzt, innerhalb der sie Wege ausarbeiten sollen, wie die iranische Öl- und Bankenbranche vor US-Sanktionen geschützt werden kann.