Iran überschritt vertragliche Obergrenze für Uranvorräte

Der Iran soll einem Medienbericht zufolge erstmals die Obergrenze seiner niedrigangereicherten Uranvorräte überschritten haben. Das berichtete die halbamtliche iranische Nachrichtenagentur FARS. Nach dem Wiener Atomabkommen liegt die vorgeschriebene Obergrenze bei 300 Kilogramm. Die Überschreitung wurde laut FARS auch von den Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) bestätigt.

Die IAEA hielt sich am Montag aber noch bedeckt. „Unsere Inspektoren sind vor Ort und werden der Zentrale berichten, sobald die Höhe der Bestände verifiziert ist“, teilte ein IAEA-Sprecher in Wien mit.

Das Atomabkommen von 2015 soll dazu dienen, Teheran am Bau einer Atombombe zu hindern. Neben der Obergrenze bei den erlaubten Vorräten muss der Iran auch die Auflage beachten, dass er sein Uran nicht höher als 3,67 Prozent anreichern darf. Diese zweite Auflage will Teheran nach bisherigen Angaben am 7. Juli verletzen.

Vertreter des Iran hatten die Überschreitung der Schwelle in den vergangenen Tagen angekündigt, weil die übrigen Unterzeichner des Atomabkommens das Land nach Einschätzung Teherans nicht genügend vor den Auswirkungen der US-Sanktionen schützten. Damit reagiert die Islamische Republik vor allem auf die Sanktionspolitik der USA.

Die US-Regierung hatte sich unter Donald Trump aus dem Abkommen 2018 zurückgezogen und hat seitdem immer stärker an der Sanktionsschraube gedreht. Die vom Iran einst erhoffte wirtschaftliche Erholung durch erleichterten Im- und Export wurde durch diese Schritte torpediert. Trump will Neuverhandlungen über ein wesentlich schärferes Atom-Abkommen erzwingen.

Die verbliebenen Partner des Abkommens - Russland, China, Frankreich, Großbritannien und Deutschland - versuchen dagegen seit geraumer Zeit, den Deal zu retten. Der Iran hatte den europäischen Unterzeichnern Anfang Mai eine 60-Tages-Frist gesetzt, innerhalb der sie Wege ausarbeiten sollen, wie die iranische Öl- und Bankenbranche vor US-Sanktionen geschützt werden kann.

Die IAEA hatte seit Anfang 2016 dem von ihr äußerst genau kontrollierten Iran mehr als ein Dutzend Mal die Einhaltung aller Auflagen bescheinigt. Verstöße gegen das Abkommen wollen auch die verbliebenen Partner des Abkommens nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Natürliches Uran hat einen U235-Gehalt von 0,7 Prozent. Der Anteil wird erhöht, indem das vorher gasförmig gemachte Element in Zentrifugen in Überschallgeschwindigkeit in Rotation versetzt wird. Eine Anreicherung auf bis zu fünf Prozent ist zur Erzeugung von Brennstäben für Atomreaktoren notwendig. Für Forschungsreaktoren braucht es einen Grad von 20 Prozent. Zur Produktion einer Atombombe ist eine Anreicherung von Uran auf 90 Prozent erforderlich.