Parteifinanzen: Verfassungsausschuss beschloss neue Regelung

Die von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT geplante Deckelung von Parteispenden ist am Montag im Verfassungsausschuss beschlossen worden. Während die Antragsteller den Gesetzesvorschlag verteidigten, bekräftigten ÖVP und NEOS ihre Kritik an den neuen Regelungen.

Die Reform des Parteiengesetzes sieht eine doppelte Obergrenze für Parteispenden vor: Künftig soll kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich zahlen, und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Erschwert wird das Stückeln von Parteispenden, denn Zuwendungen über 2.500 Euro müssen künftig sofort dem Rechnungshof (RH) gemeldet und veröffentlicht werden. Höhere Spenden werden neuen Parteien zugestanden. Was der Reform fehlt, sind die oft verlangten Einsichtsrechte des Rechnungshofs in die Parteifinanzen.

Die SPÖ wies Kritik, wonach es sich um einen unausgegorenen Schnellschuss handle, am Montag zurück. Angesichts der bevorstehenden Nationalratswahl im September sei es wichtig gewesen, eine rasche Lösung zu finden, sagte Parteichefin Pamela Rendi-Wagner. Auch die Kritik, dass weiterhin keine echte Prüfung durch den Rechnungshof vorgesehen ist, lässt die SPÖ nicht gelten. Der Rechnungshof habe sehr wohl Prüfungsrechte, außerdem seien bei Verstößen gegen die Regeln Strafen vorgesehen.

Auch der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl erklärte, er könne mit der Kritik an dem Gesetz nichts anfangen. Die „Anfütterung“, die bisher nur für einzelne Abgeordnete verboten sei, werde nun auf die Parteien ausgeweitet. Dass der Rechnungshof keine weiteren Einsichtsrechte bekommt, verteidigte er. „Ich halte dieses Gesetz für hervorragend“, meinte Kickl.

ÖVP-Obmann und Ex-Kanzler Sebastian Kurz kritisierte das Paket dagegen, da es weiter Intransparenz vorsehe. Die ÖVP wolle stattdessen weiterhin eine Reduktion der Parteienförderung und stärkere Kontrolle durch den Rechnungshof. Kurz bestätigte, dass der Klub dazu einen eigenen Antrag einbringen wolle.

Scharfe Kritik kam auch von den NEOS, die von der Deckelung der Parteispenden neben der ÖVP wohl am stärksten betroffen sein werden. Der Vorschlag werde kein einziges Problem, das durch das Ibiza-Video deutlich geworden sei, lösen, meinte Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger. Stattdessen verhindere er das Entstehen neuer Parteien. Sie appellierte an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Vorschläge für mehr Transparenz und Kontrolle zu präsentieren.

Auch die Liste JETZT sah Bierlein gefordert. Klubobmann Bruno Rossmann räumte ein, dass das von seiner Partei mitbeschlossene Paket einige Lücken aufweise. Er wünsche sich, dass sowohl Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker als auch Bierlein Druck auf die drei großen Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ ausüben, um doch noch verstärkte Transparenzpflichten inklusive Einsichtsrecht des RH in die Belege zu ermöglichen.

Für das Forum Informationsfreiheit handelt es sich „fast ausschließlich um eine Scheinreform im eigenen Interesse“. SPÖ und FPÖ hätten hauptsächlich jene Punkte geregelt, die ihren eigenen Geldquellen nicht weh tun, aber ÖVP oder NEOS und auch kleinen Parteien außerhalb des Parlaments wie gerade den Grünen schaden könnten.

Die Grünen finden die geplante Beschränkung der Parteispenden zwar „grosso modo positiv“, für Bundessprecher Werner Kogler weist der von SPÖ, FPÖ und JETZT präsentierte Vorschlag aber „einige große Löcher“ auf. Er vermisst ebenfalls vor allem Kontrollrechte des Rechnungshofes und strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen.

Die Reform des Parteiengesetzes soll am Mittwoch im Nationalrat beschlossen werden. Die neuen Regeln gelten damit schon für den kommenden Nationalratswahlkampf. Die Deckelung von Parteispenden würde vor allem ÖVP und NEOS treffen. Das zeigen die bisher bekannten Zahlen für das Wahljahr 2017. Die ÖVP hätte im Extremfall auf fast 3,7 Mio. Euro verzichten müssen, die NEOS auf 550.000 Euro. Im Jahr davor wäre laut ihrem Rechenschaftsbericht aber auch die SPÖ über der Höchstgrenze von 750.000 Euro gelegen.

Ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT wurde am Montag im Verfassungsausschuss beschlossen, dass die Klubförderung um bis zu drei Prozent erhöht wird, wenn der Anteil der Frauen in einer Fraktion über 40 Prozent liegt.

Auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses heißt es indes weiter warten. Der Verfassungsausschuss hat entsprechende Anträge von SPÖ, NEOS und Liste JETZT am Montag mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt. Auch für das von der ÖVP gewünschte Verbot von „Wahlzuckerl“ vor Neuwahlen gab es keine Mehrheit, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Montag.

Die ÖVP hatte gefordert, dass der Nationalrat nach Ausschreibung einer Wahl keine Gesetzesbeschlüsse mehr fassen darf, die von der mittelfristigen Finanzplanung abweichen. Die SPÖ erachtete es als „demokratiepolitisch bedenklich“, NEOS und JETZT als wenig sinnvoll, dass sich das Parlament selbst beschränkt. Beim Amtsgeheimnis stimmten ÖVP und FPÖ dagegen, sicherten aber zu, sich nach der Wahl „ernsthaft“ damit auseinandersetzen zu wollen.

Beschlossen wurde dagegen Reform des Parteiengesetzes sowie die Erhöhung der Klubförderung für Fraktionen mit einem Frauenanteil von über 40 Prozent. Anders als bei den strengeren Spendenregeln im Parteiengesetz stimmten die NEOS dem Antrag zur Klubförderung zu, ebenso wie SPÖ, FPÖ und JETZT. Insgesamt 13 Anträge von ÖVP, NEOS und JETZT zur Parteienfinanzierung wurden abgelehnt. Für das verfassungsrechtliche Privatisierungsverbot der Wasserversorgung stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS. Die Liste JETZT brachte einen eigenen Antrag ein.