Tatverdächtiger im Mordfall Lübcke zum Bundesgerichtshof gebracht
Der Verdächtige hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen.
Karlsruhe – Der im Mordfall Lübcke unter Mordverdacht stehende Stephan E. ist am Dienstag zur Vorführung auf das Gelände des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gebracht worden. Zuvor war ein Hubschrauber mit E. auf dem Areal der Bundesanwaltschaft (GBA) gelandet. Von dort wurde der Tatverdächtige zum BGH gefahren. Der 45-Jährige soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben. BGH-Ermittlungsrichter müssen über die Anordnung der Untersuchungshaft für E. entscheiden.
E. sitzt bereits aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkten Haftbefehls in U-Haft. Nachdem die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen hat, muss dieser Haftbefehl ersetzt werden durch einen vom GBA beantragten und von einem BGH-Ermittlungsrichter erlassenen Haftbefehl. Dafür ist eine Vorführung notwendig und E. muss persönlich gehört werden.
E. hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. (dpa)