Sieben Monate Gefängnis für Nasenbruch
Gewaltig ausgewirkt hat sich für Täter und Opfer eine handfeste Streiterei in einem Unterländer Lokal kurz vor Weihnachten. Eine Rempelei so...
Gewaltig ausgewirkt hat sich für Täter und Opfer eine handfeste Streiterei in einem Unterländer Lokal kurz vor Weihnachten. Eine Rempelei soll dem Zwist vorausgegangen sein. Nach bösen Worten war einem 28-jährigen Bauarbeiter schließlich der Kragen geplatzt. Der Schlag des zwei Meter großen Hünen muss so kraftvoll gewesen sein, dass der Gegner sofort in eine kurzzeitige Ohnmacht fiel. Da spielte es gar keine Rolle mehr, dass am Landesgericht im Prozess wegen Körperverletzung anhand Videomaterials aus dem Lokal noch darüber diskutiert worden war, ob es sich da um eine Ohrfeige oder um einen Faustschlag gehandelt hatte. Die Folge war ein glatter Nasenbeinbruch, für den das Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld verlangte. Vor Richter Andreas Mair zeigte sich der 28-Jährige indes reuig: „Nie mehr passiert mir so ein Ausrutscher!"
Das Problem des Hünen: sieben Vorstrafen. Die Konsequenz: sieben Monate Haft (nicht rechtskräftig). Richter Mair: „Sie wurden einfach schon mehrfach wegen so etwas verurteilt!" Wirtschaft kann schon kompliziert sein. Weil ein Fleischanbieter keinen direkten Draht zu einer Supermarktkette hatte, benötigte er einen Vermittler, der dort gelistet war. Ein Tiroler Händler trat gegen Provision gerne in Aktion, verzettelte sich zur selben Zeit aber selbst unternehmerisch. Erfolglose Geschäfte in Afrika gaben dem Lebensmittelhändler den Rest. Auch die vom Supermarkt angewiesenen 28.000 Euro für die Fleischlieferungen konnte der gestern am Landesgericht wegen schweren Betruges Angeklagte nicht mehr an den ursprünglichen Lieferanten refundieren. Nach reuigem Geständnis ergingen nicht rechtskräftig zur Hälfte bedingte 960 Euro Geldstrafe. Die bis heute ausstehenden 28.000 Euro muss der Händler freilich auch noch abstottern. (fell)