Alkoholverbot am Wiener Praterstern bleibt aufrecht
Das Alkoholverbot am Wiener Praterstern bleibt. Dieses wurde 2018 eingeführt, mit der Prämisse, die Maßnahme nach einem Jahr zu evaluieren und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dies ist nun geschehen. Als Konsequenz gibt es auch Maßnahmen für weitere Hotspots, aber vorerst keine Verbote: die Areale um die U6-Stationen Gumpendorfer Straße und Josefstädter Straße sowie den Franz-Jonas-Platz.
Basis für die am Dienstag von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) präsentierten Maßnahmen ist die Evaluierung der Alkoholverbotszone am Praterstern. Im Zuge dessen wurden 2.600 Personen, die das Areal frequentierten, befragt. Das Ergebnis dabei war, dass rund 80 Prozent mit ihrer persönlichen Sicherheit am Praterstern (sehr) zufrieden seien. Überdies würden sich drei von vier Frauen durch das Alkoholverbot nun sicherer fühlen.
Auch die Polizei und die Sozialarbeiter wurden in die Evaluierung eingebunden. Der Exekutive zufolge haben sich die Delikte am Praterstern nahezu halbiert, hieß es. Auch die Wiener Linien würden einen deutlichen Rückgang an security-relevanten Vorfällen verzeichnen.
Die Konzepte für die drei Hotspots, die nun im Fokus sind, sehen einen jeweils auf den Standort und die dortige Problemlage zugeschnittenen Maßnahmenmix aus u.a. erhöhter Polizeipräsenz, baulichen Verbesserungen und verstärkter Sozialarbeit vor, erklärte Ludwig. Ein Alkoholverbot ist dabei vorerst nicht geplant. Obsolet sei es deswegen aber nicht, stellte er klar.
Bei der U6-Station Gumpendorfer Straße befindet sich die Drogeneinrichtung „jedmayer“. Hier gab es in der Vergangenheit Beschwerden, über Substituts- und Drogenverkäufe auf der Straße, in Wohnhäusern sowie im Stationsbereich der Gumpendorfer Straße. Auch Klagen über herumliegende Spritzen auf Spielplätzen waren zu hören. Das Maßnahmenpaket sieht eine Erhöhung der Polizeipräsenz vor, um verstärkt gegen den Drogenhandel vorgehen zu können. Dazu wurde ein Polizeicontainer bei der U-Bahn-Station aufgestellt. Auch die Sicherheitsmitarbeiter der Wiener Linien werden vermehrt unterwegs sein. Weiters wird es eine Videoüberwachung im Außenbereich der U6-Station geben.
Anders ist die Ausgangslage bei der U6-Station Josefstädter Straße, wo sich das Tageszentrum für Obdachlose „Josi“ befindet. Dort sei die Raumsituation „nicht sehr glücklich“, so Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), weil der Standort zwischen den Gürtelfahrbahnen eingezwickt sei. Hier sei ein Zubau im Außenbereich geplant, wo weitere 20 bis 30 Personen untergebracht werden können. Damit würden sich wesentlich weniger Menschen am Vorplatz der Einrichtung aufhalten, hieß es.
Einen Maßnahmenkatalog legte die Stadtregierung auch für den Franz Jonas Platz vor, wo sich das Bezirksparlament eigentlich für die Einführung eines Alkoholverbots ausgesprochen hatte. Ein solches kommt nicht, wie am Dienstag bekannt wurde. Die Situation, die Zielgruppe und die Problemstellung seien „so ganz anders“ als am Praterstern, argumentierte Hacker dies. Daher haben man sich - in Absprache mit dem Bezirk - dagegen entschieden, denn: „Es bringt uns dort auch nicht weiter.“
Ludwig sei es wichtig, „dass wir je nach Herausforderung die entsprechenden Maßnahmen setzen. Wir werden auch die derzeit laufenden Projekte, die wir uns vorgenommen haben, evaluieren und dann die entsprechenden Schritte zu setzen. Es kann sein, dass das (das Alkoholverbot, Anm.) an einem anderen Platz vielleicht notwendig sein wird. Es kann auch sein, dass es nicht notwendig sein wird“, unterstrich er.
Der Bürgermeister präsentierte die Ergebnisse der Evaluierung des Alkoholverbots am Praterstern sowie die neuen Maßnahmen gemeinsam mit der für die Wiener Linien zuständigen Stadträtin Ulli Sima und Sozialstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) - aber ohne dem grünen Koalitionspartner. Ludwig versicherte, die Pressekonferenz sei mit Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) akkordiert. Hebein übte in der Vergangenheit scharfe Kritik am Alkoholverbot am Praterstern.
Eine Alkoholverbotszone wird vom Bürgermeister via Verordnung erlassen. Am Praterstern wurde sie eingeführt, da die dortige Alkohol-Szene regelmäßig für Debatten sorgte. Verboten wurde dabei der Konsum alkoholischer Getränke außerhalb der gastronomischen Betriebe. Die Strafen für eine Übertretung reichen von 70 bis 700 Euro für Wiederholungstäter.