Blutkonserven in Tirol knapp: Rotes Kreuz drängt auf Gesetzesnovelle
In der Sommerzeit werden die Blutkonserven in Tirol sehr knapp. Dass in Österreich während der Blutspende zwingend ein Arzt anwesend sein muss, verschärft die Lage zusätzlich. Das Rote Kreuz fordert dringend eine Gesetzesänderung, diese könnte bereits im Herbst kommen.
Innsbruck – Während der Sommerzeit, vor allem dann, wenn es sehr heiß ist, geht die Blutspendebereitschaft der Tiroler Bevölkerung laut dem Roten Kreuz zurück. Heuer seien die Auswirkungen der Hitze und die beginnende Urlaubszeit besonders spürbar und würden dazu führen, dass die Blutkonserven auch in Tirol sehr knapp würden, heißt es in einer Aussendung am Dienstag.
Verschärft werde die Situation durch ein Gesetz, welches vorgibt, dass bei jeder Blutspendeaktion verpflichtend ein Arzt anwesend sein muss. „Zunehmend wird es für uns schwieriger, Ärzte zu finden, die unser mobiles Blutspendeteam begleitet“, erklärt Manfred Gaber, Leiter des Blutspendedienstes im Roten Kreuz Tirol. „Das kann sogar so weit gehen, dass wir Blutspendetermine aufgrund des fehlenden Arztes absagen müssen“. Somit würde sich die ohnedies schon prekäre Lage im Sommer zusätzlich verschärfen.
„Benötigen diese Gesetzesänderung dringend“
Seit über zwei Jahren bemühe sich das Rote Kreuz, eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage zu erwirken, um die 1000 in Österreich täglich benötigten Blutkonserven zur Verfügung stellen zu können. „Die Blutspende ist ein sicherer, standardisierter Vorgang. Es reicht völlig, wenn bei der Blutspende diplomiertes Pflegepersonal anwesend ist, ein Arzt vor Ort ist nicht erforderlich“, sagt Prim. Univ.-Doz. Dr. Harald Schennach, Leiter der Blutbank.
In vielen europäischen Ländern sei schon seit Jahren kein Arzt mehr bei der Blutspende anwesend. Österreich bilde hier eine Ausnahme, die jedoch für das Rote Kreuz nicht mehr tragbar ist. „Wir benötigen diese Gesetzesänderung dringend, damit wir den Blutengpässen, speziell in der Urlaubszeit, gegensteuern können“, appelliert Schennach an die politischen Entscheidungsträger.
ÖVP, SPÖ und NEOS wollen Antrag einbringen
Laut der Tageszeitung „Die Presse“ könnte es demnächst eine Gesetzesänderung geben. ÖVP, SPÖ und NEOS wollen bereits am Mittwoch im Parlament einen Fristsetzungsantrag beschließen, womit nach den Wahlen bei der nächsten Nationalratssitzung im Herbst die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes beschlossen werde könnte. (TT.com, OTS, APA)