Plastiksackerl-Verbot im Nationalrat einstimmig beschlossen

Plastiksackerln sollen spätestens 2021 der Vergangenheit angehören. Das hat der Nationalrat Dienstagnachmittag einstimmig beschlossen. An sich gilt das Verbot schon ab kommendem Jahr, allerdings dürfen entsprechende Tragetaschen noch bis Ende 2020 abverkauft werden. Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.

Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

Die ehemalige ÖVP-Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die den Entwurf für das Verbot 2018 vorgestellt hat, sieht einen „Meilenstein im Kampf gegen die Wegwerf-Mentalität“. Österreich sei das dritte Land in Europa, das ein derartiges Verbot beschlossen habe. „Mit der heute beschlossenen Maßnahme werden wir 5.000 bis 7.000 Tonnen unnötiges Plastik in Österreich vermeiden“, betonte Köstinger in einer Aussendung. „Für die klassischen Einkaufssackerln gibt es sehr gute Alternativen“, betonte die Abgeordnete.

Verhaltene Zustimmung äußerte die Umweltschutzorganisation Global 2000. „Auch wenn ein Plastiksackerlverbot prinzipiell ein begrüßenswerter symbolischer Schritt gegen die Wegwerfkultur ist, verhindert es lediglich zwei Prozent des jährlich anfallenden Plastikmülls. Das Gesetz verabsäumt Einwegsackerln, egal aus welchem Material sie sind, insgesamt zu reduzieren“, sagte Lisa Kernegger, Expertin bei Global 2000. Nur eine Reduktion von Einwegsackerln aus jeglichem Material führe zu einer Umweltentlastung. „Noch gravierender ist allerdings, dass ein allgemeines Plastikverpackungsreduktionsziel, mit dem man bis zu 75.000 Tonnen Plastikmüll reduzieren könnte, heute nicht verabschiedet wurde. Daher fällt das heutige Gesetz für uns von Global 2000 unter die Kategorie Symbolpolitik“, meinte Kernegger.

Der Nationalrat legte sich ebenfalls auf neue Haftungsregelungen auf Almen fest. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Bauern auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen müssen, aber es wird auch ausdrücklich auf die vorauszusetzende Eigenverantwortung der Wanderer hingewiesen. Letztlich handelt es sich um eine Anlassgesetzgebung in Folge eines Urteils, das einem Tiroler Bauern hohe Geldsummen auferlegt wurde, nachdem eine Wanderin von einer Kuh getötet worden war. SPÖ, NEOS und JETZT halten die jetzige Lösung für misslungen. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hätte etwa eine Versicherungslösung bevorzugt.

In den angeführten Verhaltensregeln werden Almbesucher angewiesen, den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden. Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollte vermieden werden. Hunde sind zudem an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Ebenfalls darf der Wanderweg nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe - wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen - auf, müsse die Weidefläche zügig verlassen werden.