Landespolitik

Agrar-Dilemma spaltet weiterhin den Gemeinderat

Der Langkampfner Gemeinderat konnte sich nur auf einen Ja-aber-Beschluss einigen.
© Otter

Kompromiss bei Rückforderung von Steuern von den Agrar-Mitgliedern im Langkampfner Gemeinderat. Laut Behörde ist der Beschluss notwendig.

Von Wolfgang Otter

Langkampfen –Muss man, oder muss man nicht? Und wenn ja, wann muss man? Diese Fragen standen einmal mehr im Zusammenhang mit den Agrargemeinschaften Langkampfen bei einer Gemeinderatssitzung im Mittelpunkt. Bereits vor Monaten hatten sich die Mandatare mit Rückforderungen von zu Unrecht an die Agrar-Mitglieder ausbezahlten Geldern beschäftigt. Da mittlerweile gerichtlich bestätigt ist, dass Unterlangkampfen, Niederbreitenbach und Oberlangkampfen aus dem Gemeindegut hervorgegangen sind, also atypisch sind, sind die Substanz und die Erlöse daraus im Besitz der Kommune. Allerdings haben zuvor zahlreiche Ausschüttungen stattgefunden, die nun von der Gemeinde zurückgefordert werden müssen. In Niederbreitenbach sind immerhin noch 433.900 Euro und in Unterlangkamp­fen 129.500 Euro offen. Bis 31. August hat die Gemeinde Zeit, das Geld über die Agrarbehörde des Landes Tirol zu verlangen. Diese beiden Punkte sind dann auch ohne Diskussionen über die Bühne gegangen. Ganz anders bei der Rückforderung von knapp 480.000 Euro Steuer samt Beratungskosten und Zinsen für eine Ausschüttung der Agrargemeinschaft Unterlangkampfen. Wegen dieses Punktes ist es bereits vor Monaten zu einem regelrechten Eklat mit einem Rücktritt im Dorfparlament gekommen. Letztlich setzte man den Punkt ab, um sich mit einem Experten zu beraten. Trotzdem gingen am Dienstagabend neuerlich die Meinungen auseinander, ob und wann man diese Summe verlangen soll.

Wie berichtet, ist die Steuerforderung angefallen, weil Ende 2010 die Gemeinschaft beschlossen hatte, rund 1,5 Millionen Euro als Darlehen an die Mitglieder auszubezahlen. Für das Land Tirol war die Auszahlung jedoch eine Gewinnausschüttung. Und dafür sind Steuern zu bezahlen, stellte das Finanzamt fest. Nachdem alle Rechtsmittel gegen den Bescheid ausgeschöpft waren, musste Bürgermeister Andreas Ehrenstrasser als nunmehriger Substanzverwalter das Geld überweisen und will es nun im Zuge der Privathaftung von den 34 Mitgliedern für die Gemeinde zurückverlangen. Nicht alle im Gemeinderat waren damit einverstanden, und so kam es zu recht emotionalen Wortmeldungen. „Die Rückforderung der Ausschüttungen ist berechtigt, aber die Steuer hat nichts damit zu tun. Das ist reines Privatgeld der Mitglieder“, erinnerte GV Manuela Gruber (Bürgermeisterliste) daran, dass die Agrarier die Auszahlung schon lange zurückbezahlt haben. Auch die Frage, ob die Frist 31. August auch für diese Nachforderung gilt, wurde hart diskutiert. GV Nikolaus Mairhofer (SPÖ) erinnerte daran, dass man sich mit dem Experten darauf geeinigt habe, auch Bürgermeister Ehrenstrasser drängte darauf, dann verpflichtet zu sein, „sonst können wir die Summe unter uns aufteilen“, warnte er. Letztlich gab es einen Kompromiss: Der Bürgermeister wird nochmals die Frage mit der Agrarbehörde abklären und, sollte die Frist 31. August gelten, das Geld einfordern. Wenn das Datum nicht relevant ist, wird im Herbst weiterdiskutiert – einmal mehr. So wie das Land die Situation darstellt, dürfte es dazu nicht kommen: „Den Beitrag muss die Agrargemeinschaft, vertreten durch den Substanzverwalter (Gemeinde), von den Mitgliedern der Agrargemeinschaft wieder einfordern. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, hat der Substanzverwalter bei der Agrarbehörde einen Antrag auf bescheidmäßige Rückforderung einzubringen“, so die Antwort der Agrarbehörde auf Anfrage der TT.

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