Gerichtssplitter

In Stretch-Limo gekracht: Zwei Tiroler von Betrug bei Autounfall freigesprochen

Auf die Stretch-Limousine seines Freundes war ein 39-Jähriger gedonnert – aus Unachtsamkeit.
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Prozessbetrug witterte eine Versicherung, als Schäden aus dem Autounfall zweier Freunde eingeklagt wurden. Beweise fehlten aber.

Letztes Jahr sah ein 39-Jähriger nach einem Lokalbesuch abends noch Licht im Firmengebäude seines Freundes – eines Tiroler Kfz-Händlers. Freudig bog er darauf mit seinem schnellen Mercedes ums Eck und krachte mit zumindest noch 25 km/h ins Heck der dort geparkten Stretchlimousin­e – seines Freundes. So jedenfalls die Version der zwei gestern am Landesgericht wegen versuchten schweren Betruges angeklagten Spezis. 7353 Euro Schaden forderte der Tiroler darauf von der Haftpflichtversicherung des Mercedes-Lenkers ein. Diese witterte aber Versicherungsbetrug und verweigerte die Zahlung. Nach einer Klage folgten dann Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetruges. Dafür gab es im Prozess aber kaum Indizien, geschweige denn irgendwelche Beweise. Da fiel vor Richter Andreas Mair schon eher auf, dass man dem Erst­angeklagten ein falsches Strafregister eines Namensvetters zugeordnet hatte – so schnell wäre man vorbestraft. Verteidiger Michael Harthaller monierte zudem, dass schon die Ermittlungen äußerst lückenhaft geführt worden seien. So gab es weder einen Augenschein noch genauere Gutachten zu den Fahrzeugen. Nicht einmal die exakte Fahrtroute war erhoben worden. Auch dass ein Unfall unter Freunden so verdächtig sei, wollte RA Harthaller nicht gelten lassen: „Mein Mandant war unachtsam und schaute kurz aufs Handy. Wenn so etwas vor dem Haus des Freundes passiert, kracht man dort eben auch in dessen geparktes Auto.“ Richter Mair fällte daraufhin zwei nicht rechtskräftige Freisprüche: „Solche Vorwürfe müssten eben auch durch objektive Beweisergebnisse untermauert werden. Eine schiefe Optik bleibt für mich zwar, aber man muss sich in Österreich ja nicht freibeweisen!“

Dass übertriebene Großzügigkeit auch nach hinten losgehen kann, musste gestern am Landesgericht ein 27-Jähriger erleben. Dieser hatte seinem Arbeitskollegen nicht nur insgesamt 20.000 Euro geliehen, sondern hin und wieder auch seine Bankomatkarte sowie das Auto. Ein zweifacher Totalschaden war das Ergebnis: Auto kaputt, Geld weg. Die Schäden wollte der 27-Jährige aber doch ersetzt haben. Nach immer neuen Anrufen beim 28-jährigen Arbeitskollegen platzte jenem jedoch der Kragen. So soll er im November mit Fäusten auf seinen Gönner eingeschlagen haben (Anklagepunkt wurde mangels Verteidiger ausgeschieden) und diesen knapp einen Monat später wieder per WhatsApp mit dem „Herschlagen“ bedroht haben. Gestern ergingen so wegen gefährlicher Drohung erst einmal nicht rechtskräftig zur Hälfte bedingte 750 Euro Geldstrafe. (fell)