Blutsicherheit: Spendereignung können nur Ärzte beurteilen
Die Ärztekammer hat am Mittwoch im Hinblick auf eine geplante Erleichterung von Blutspenden darauf hingewiesen, dass die gesundheitliche Eignung eines potenziellen Blutspenders und die eventuellen Gefahren für Spender oder Empfänger „nur ausgebildete Ärztinnen und Ärzte beurteilen“ können. Das sagte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.
ÖVP, SPÖ und NEOS bringen am Mittwoch die Novelle zum Blutsicherheitsgesetz als Initiativantrag mit Fristsetzung ein, sodass sie bei der Nationalratssitzung am 25. September - vier Tage vor der Neuwahl - noch beschlossen werden kann. Dies würde das Blutspenden erleichtern, indem über die Zulassung zur Blutspende von diplomiertem Gesundheitspersonal entschieden wird.
Hintergrund dafür ist, dass dem Roten Kreuz zufolge im Osten Österreichs zuletzt zehn Prozent aller Blutspende-Aktionen abgesagt werden mussten, weil zu wenige Ärzte zur Verfügung standen. „Wir brauchen geänderte Rahmenbedingungen, um die Versorgung mit lebenswichtigen Blut langfristig sicherstellen zu können“, verlangte der Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, Michael Opriesnig, am Dienstag.
„Die Blutabnahme selbst kann selbstverständlich wie bisher von diplomiertem Personal vorgenommen werden“, so Szekeres. Prinzipiell sollte medizinisches Personal immer entsprechend der Ausbildung und Qualifikation eingesetzt werden. „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss aber an erster Stelle stehen“, betont Szekeres.
Demgegenüber begrüßte das Rote Kreuz die Initiative und forderte ein Ende der Verpflichtung, dass ein Arzt bei Blutspendeaktionen anwesend sein muss: „Wir begrüßen die aktuelle parlamentarische Initiative von ÖVP, SPÖ und NEOS in diese Richtung und hoffen auf eine breite Mehrheit im Sinne jener Menschen, die auf lebensrettende Blutkonserven angewiesen sind“, sagte Rotkreuz-Generalsekretär Michael Opriesnig.