Staatsanwälte gegen Ausweisung von „Sea Watch“-Kapitänin
Die Staatsanwaltschaft von Palermo hat eine Ausweisung der „Sea Watch 3“-Kapitänin, Carola Rakete, verweigert. Die deutsche Kapitänin soll demnach bis zum 9. Juli in Italien bleiben. An diesem Tag soll sie im sizilianischen Agrigent von den Staatsanwälten befragt werden, die gegen sie wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung ermitteln.
Der Präfekt von Agrigent hatte am Dienstag auf Druck des italienischen Innenministeriums einen Ausweisungsbefehl für die Kapitänin erlassen. Der Befehl muss jedoch von einem Zivilgericht von Palermo bestätigt werden. Angesichts des Widerstands der Staatsanwaltschaft kann die Kapitänin vorerst nicht ausgewiesen werden.
Die italienische Sprecherin der deutschen NGO, Sea Watch, Giorgia Linardi, erklärte, dass sich Rackete an einem geheimen Ort befinde. Sie wolle sich nach dem Medienrummel der vergangenen Tagen erholen. Die 31-Jährige hatte mit dem Schiff „Sea-Watch 3“ und 40 Flüchtlingen an Bord trotz eines Verbots der Behörden im Hafen von Lampedusa angelegt und beim Anlegemanöver unabsichtlich ein Boot der italienischen Behörden an die Kaimauer gedrängt. Eine Richterin in Sizilien urteilte am Dienstag aber, Rackete habe nicht gegen das Gesetz verstoßen und auch keine Gewalttat begangen. Vielmehr habe sie ihre Pflicht erfüllt, Menschenleben zu schützen.
Rackete könnte damit nur noch wegen Beihilfe zu illegalen Immigration angeklagt werden. Innenminister Matteo Salvini hatte erklärt, er habe auf eine härtere Reaktion der italienischen Justiz gehofft. Er werde Rackete so rasch wie möglich ausweisen.