Verschärfung des Parteiengesetzes: Heiße Debatte um große Spenden
Der Nationalrat hat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Jetzt Verschärfungen des Parteiengesetzes beschlossen. Von Oligarchen, Intransparenz und fehlender Kontrolle durch den Rechnungshof.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –Gegen Ende der Debatte wurde es noch einmal richtig laut. Jörg Leichtfried (SPÖ) erinnerte an das frühere Zensuswahlrecht, bei dem die Stimmen reicher Bürger mehr zählten als die anderer Wähler. „Es entsteht der Eindruck, es ist, um Politik zu beeinflussen, wichtiger, reich zu sein als zur Wahl zu gehen.“ Mit einem Mal stand der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum; wütende Zwischenrufe aus den Reihen der ÖVP. Selbst Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka – zu diesem Zeitpunkt nicht am Vorsitz – geriet in Rage und wetterte Richtung Rednerpult. Den Vorwurf der Bestechlichkeit zog Leichtfried später zurück. Seine neue Aussage: „Es entsteht der Eindruck, dass Politik für Spenderinnen und Spender gemacht wird.“
Der Nationalrat beschloss gestern neue Regeln für die Parteienfinanzierung. Spenden werden mit 7500 Euro pro Jahr und Einzelspender begrenzt, insgesamt darf eine Partei pro Jahr 750.000 Euro an Spenden bekommen (siehe Kasten).
SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt haben diese Reform gemeinsam vorgelegt. ÖVP und NEOS – sie sind es, die traditionell höhere Einzelspenden bekommen – stimmten auch gestern mit Nein. Sie kritisieren, dass formell unabhängige Vereine wie der rote Pensionistenverband weiterhin nicht in die Offenlegung fallen und keine echte Kontrolle durch den Rechnungshof vorgesehen ist.
Warum aber überhaupt diese Reform? Die Antwort bestimmt den Standort in der Debatte. Karl Nehammer, Generalsekretär und Erstredner der ÖVP, erinnerte an das Ibiza-Video, in dem der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sich darüber ausließ, wie Spenden an Vereine und damit an der Kontrolle des Rechnungshofes vorbei geschleust werden könnten.
Anders Peter Wittmann (SPÖ). Die Debatte werde geführt, weil die ÖVP die Regeln gebrochen habe – mit der Überschreitung der Wahlkampfkosten 2017 um sechs Millionen Euro etwa. Die ÖVP habe aber auch eine Million Euro an Spenden verschwiegen. Die „Oligarchen“ der ÖVP könnten ihren Einsatz jedenfalls mehr als wettmachen, etwa durch die Senkung von Steuern und Abgaben.
Nehammer verteidigte Spender und Spenden. Eine Spende sei das „Zeichen der Eigentumsverfügung“ – und die ÖVP sei „Vertreterin der Eigentümerinnen und Eigentümer“. Für Nehammer ist das Parteiengesetz ein weiteres Zeichen einer rot-blauen Zusammenarbeit, nach der Abwahl der Regierung von Sebastian Kurz und der Festlegung des Wahltermins.
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda konterte und erinnerte daran, dass auch im Umfeld der ÖVP Vereine mit unklarem Zweck existierten – wenn auch solche mit nur wenigen Mitgliedern; durch kleinere Vereine ließen sich Gelder aber leichter durchschleusen.
FPÖ-Chef Norbert Hofer begründete die Einschränkung der Spenden mit der Gefahr der Anfütterung von Parteien. Die Kritik von ÖVP und NEOS zeige, „wie sehr man sich bei diesen Parteien offenbar an die Spenden gewöhnt hat“.
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger – ihre Partei hat mit Hans Peter Haselsteiner vor allem einen Großspender – gab sich offen für Debatten über Obergrenzen, kritisierte aber die Vorgangsweise von SPÖ und ÖVP. Sie schimpfte über die „Kultur der Intransparenz“, die sich in Österreich breitgemacht habe, in allen Lagern. Dies sei nicht erst seit Ibiza „gelebte Praxis“.
Die Liste Jetzt hat dem Parteiengesetz zugestimmt. Der Abgeordnete Wolfgang Zinggl vermisst aber – so wie ÖVP und NEOS – eine echte Prüfmöglichkeit durch den Rechnungshof. Ansonsten bringe der Beschluss aber eine „essenzielle Verbesserung“. Er setzt vor allem auf die hohen Strafen bei der Überschreitung der Wahlkampfkosten. Dies werde sich wohl keine Partei mehr leisten, hofft er. Die neuen Regelungen gelten bereits für die Kampagnen zur Nationalratswahl am 29. September.
Apropos Rechnungshof: Dass die ÖVP sich tatsächlich vom Rechnungshof prüfen lassen würde, wollte Zinggl nicht glauben. Harald Stefan (FPÖ) begründete das Nein zum Rechnungshof damit, dass der Rechnungshof für öffentliche Gelder zuständig sei. Die Parteifinanzen seien dies aber nicht. Und SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner musste Kritik dafür einstecken, dass sie tags zuvor gemeint hatte, beim Rechnungshof würden weisungsgebundene Beamte prüfen – und diese sollten nicht in die Bücher der Parteien schauen können.
Parteiengesetz neu
Obergrenze. Parteispenden werden begrenzt, auf 7500 Euro pro Einzelspender und Jahr, auf 750.000 Euro pro Partei und Jahr. Sponsorings und Inserate in Parteizeitungen werden nicht gedeckelt.
Offenlegung. Spenden über 2500 Euro müssen sofort dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden. Bisher liegt diese Grenze bei 51.000 Euro. ÖVP-Spender Klaus Ortner machte sich das 2017 zunutze, indem er Spenden von insgesamt 438.000 Euro in neun Teilbeträge stückelte.
Wahlkampfkosten. Die Obergrenze bleibt bei 7,14 Millionen Euro. Die Kosten für ein Überziehen werden aber drastisch erhöht, und zwar auf bis zum Eineinhalbfachen des Überziehungsbetrags (bisher maximal ein Viertel).
Personenkomitees im Wahlkampf fallen künftig unter die Offenlegungspflicht.
Rechenschaftsbericht. Künftig müssen auch alle „nicht territorialen" Gliederungen der Partei (etwa die Bünde der ÖVP) alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Bisher mussten sie nur Einnahmen aus Spenden und Sponsorings veröffentlichen.
Frauen. Parlamentsklubs mit mehr als 40 Prozent Frauenanteil bekommen einen finanziellen Bonus.
Rechnungshof. Die von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker geforderte Möglichkeit der Einschau in die Bücher der Parteien kommt nicht.
Vereine. Konstruktionen wie bei der SPÖ (Pensionistenverband, Gewerkschafter), oder wie im Ibiza-Video angesprochen, bleiben erlaubt.