Neuordnung der Parteifinanzen im Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat wie erwartet mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT die Reform der Parteienförderung beschlossen. Diese verbietet im wesentlichen Großspenden, belohnt eine starke Repräsentanz von Frauen im Parlamentsklub und erhöht die Strafen bei Verpassen der Wahlkampfkosten-Obergrenze empfindlich.

Abgelehnt wurde hingegen die Initiative der Volkspartei, kurz vor Wahlen keine budgetrelevanten Gesetze zu beschließen. Mit breiter Mehrheit beschlossen wurde hingegen eine Beamten-Dienstrechtsnovelle. Sie bringt ab 1. Juli 2020 eine zentrale Disziplinarkommission anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts. Änderungen gab es auch bei der Anrechnung von Vordienstzeiten öffentlich Bediensteter.

In Sachen Neuordnung der Parteienfinanzierung vermissten ÖVP und NEOS unter anderem erweiterte Kontrollrechte. Was unter anderem vorgesehen ist: Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich geben und keine Partei insgesamt mehr als 750.000 Euro einnehmen. Die Mindeststrafe bei Überschreiten der Wahlkampfkosten-Obergrenze wird bei 15 Prozent liegen und dann gestaffelt ansteigen: Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überzieht, zahlt dann eine Strafe von 150 Prozent dieses Überziehungsbetrages. Bei der Klubförderung gibt es einen Bonus, wenn mehr als 40 Prozent der Abgeordneten in der Fraktion Frauen sind.

Für Parteispenden auf Gemeindeebene wird eine Bagatellgrenze geschaffen, außerdem müssen auch Personenkomitees ihre Spenden offenlegen und welche Personenkomitees eine Partei im Wahlkampf unterstützen, wird nicht nur registriert, sondern auch veröffentlicht.

Bei „lokalpolitisch üblichen Veranstaltungen“ sollen künftig bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung von der Spenden-Meldepflicht ausgenommen sein. Gemeint sind damit Sommerfeste, Grätzlfeste oder Weihnachtsstände. „Durch die absichtlich niedrig gewählte Grenze ist eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen“, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Außerdem werden die im ursprünglichen Antrag lückenhaften Regeln für Personenkomitees ergänzt. Diese müssen nun - wie die Partei und parteinahe Organisationen - ihre Einnahmen aus Spenden offenlegen - und zwar im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei. Außerdem gilt die geplante Spendenobergrenze von 7.500 Euro auch für Zuwendungen an Personenkomitees.

Eigentlicher Anlass, über die Parteifinanzen wieder nachzudenken, war die Ibiza-Affäre. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte auf Video-Aufnahmen ja philosophiert, wie man am Rechnungshof vorbei den Freiheitlichen Spenden zukommen lassen könnte. Nun kritisieren ÖVP und NEOS, dass auch nach der Gesetzesänderung solche Konstellationen möglich seien: „Die Ibiza-Video-Option bleibt bestehen“, meinte etwa NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger.

Nach Meinung von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer ist ohnehin einzige Motivation der Novelle, seiner Partei und speziell Altkanzler Sebastian Kurz zu schaden. Es gebe bei SPÖ und FPÖ den destruktiven Grundsatz: „Der Feind meines Feindes ist mein Freund.“ Totalitäre Regime seien es, die Spenden abschafften. Seitens der SPÖ replizierte der Abgeordnete Peter Wittmann, dass die ÖVP dafür verantwortlich sei, dass man das Parteiengesetz verschärfen müsse. Denn sie habe die Wahlkampfobergrenze um sechs Millionen überzogen und eine Million an Spenden verschwiegen.