Neuordnung der Parteifinanzen im Nationalrat beschlossen
Der Nationalrat hat wie erwartet mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT die Reform der Parteienförderung beschlossen. Diese verbietet im wesentlichen Großspenden, belohnt eine starke Repräsentanz von Frauen im Parlamentsklub und erhöht die Strafen bei Verpassen der Wahlkampfkosten-Obergrenze empfindlich.
Abgelehnt wurde hingegen die Initiative der Volkspartei, kurz vor Wahlen keine budgetrelevanten Gesetze zu beschließen. Mit breiter Mehrheit beschlossen wurde hingegen eine Beamten-Dienstrechtsnovelle. Sie bringt ab 1. Juli 2020 eine zentrale Disziplinarkommission anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts. Änderungen gab es auch bei der Anrechnung von Vordienstzeiten öffentlich Bediensteter.
Laut Berechnungen des Finanzministeriums werden die im Nationalrat in den letzten beiden Tagen gefassten Beschlüsse auch Auswirkungen auf das Budget haben. Laut einer Einschätzung nach einer „Schnellanalyse“ des Ressorts ergeben sich für das kommende Jahr 2020 unbudgetierte Mehrkosten von mehr als 240 Mio. Euro. Bis ins Jahr 2023 summieren sich diese Mehrkosten demnach auf insgesamt 1,1 Mrd. Euro.
In Sachen Neuordnung der Parteienfinanzierung vermissten ÖVP und NEOS unter anderem erweiterte Kontrollrechte. Was unter anderem vorgesehen ist: Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich geben und keine Partei insgesamt mehr als 750.000 Euro einnehmen. Die Mindeststrafe bei Überschreiten der Wahlkampfkosten-Obergrenze wird bei 15 Prozent liegen und dann gestaffelt ansteigen: Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überzieht, zahlt dann eine Strafe von 150 Prozent dieses Überziehungsbetrages. Bei der Klubförderung gibt es einen Bonus, wenn mehr als 40 Prozent der Abgeordneten in der Fraktion Frauen sind.
Für Parteispenden auf Gemeindeebene wird eine Bagatellgrenze geschaffen, außerdem müssen auch Personenkomitees ihre Spenden offenlegen und welche Personenkomitees eine Partei im Wahlkampf unterstützen, wird nicht nur registriert, sondern auch veröffentlicht.
Bei „lokalpolitisch üblichen Veranstaltungen“ sollen künftig bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung von der Spenden-Meldepflicht ausgenommen sein. Gemeint sind damit Sommerfeste, Grätzlfeste oder Weihnachtsstände. „Durch die absichtlich niedrig gewählte Grenze ist eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeschlossen“, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Außerdem werden die im ursprünglichen Antrag lückenhaften Regeln für Personenkomitees ergänzt. Diese müssen nun - wie die Partei und parteinahe Organisationen - ihre Einnahmen aus Spenden offenlegen - und zwar im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei. Außerdem gilt die geplante Spendenobergrenze von 7.500 Euro auch für Zuwendungen an Personenkomitees.
Eigentlicher Anlass, über die Parteifinanzen wieder nachzudenken, war die Ibiza-Affäre. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte auf Video-Aufnahmen ja philosophiert, wie man am Rechnungshof vorbei den Freiheitlichen Spenden zukommen lassen könnte. Nun kritisieren ÖVP und NEOS, dass auch nach der Gesetzesänderung solche Konstellationen möglich seien. Nach Meinung von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer ist ohnehin einzige Motivation der Novelle, seiner Partei und speziell Altkanzler Sebastian Kurz zu schaden.
Beschlossen - und zwar mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teilen von JETZT - wurde am Mittwoch auch die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe („Lex Uber“). Ab September 2020 gibt es nur noch ein einheitliches „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen sowie ein verpflichtender Taxischein für alle.
Mit zwei einstimmig verabschiedeten Gesetzesnovellen beschloss der Nationalrat am Mittwoch auch Verschärfungen gegen Führerscheinschummler und Rettungsgassenfahrer. Zusätzlich wurden die Behörden ermächtigt, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen zu verordnen.
Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ plädierte der Nationalrat schließlich an die Unterrichtsministerin, externe Vereine ganz aus dem Sexualkundeunterricht zu verbannen. Ein SPÖ-Antrag, externe Anbieter und Beratungsstellen eingehend zu prüfen und zu akkreditieren, bevor sie zum sexualpädagogischen Schulunterricht zugelassen werden, scheiterte hingegen. Anlass für den Beschluss sind die Turbulenzen um den christlichen Verein TeenSTAR. Ende vergangenen Jahres waren von diesem Schulungsmaterialien öffentlich geworden, in denen u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Weiters wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche Empfängnisverhütung propagiert.