Urteil

Betrunken und ohne Führerschein: 18 Monate Haft für Tiroler Todeslenker

Zu schnell, alkoholisiert und ohne Führerschein - all diese Faktoren trugen wohl dazu bei, dass der 38-Jährige den tödlichen Unfall verursachte.
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Jenem 38-jährigen Tiroler, der vergangenen September bei der Mautstelle Schönberg frontal in das Heck eines deutschen Urlauberpaars krachte, stehen nun 18 Monate Haft bevor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein deutsches Ehepaar befand sich im September auf dem Rückweg vom Italienurlaub. Zur gleichen Zeit hatte sich im Wipptal ein 38-jähriger Tiroler nach einer durchzechten Nacht mit Freunden mit rund 1,4 Promille ans Steuer seines großen Audi gesetzt. Schnell verlief die Fahrt in Richtung Mautstelle Schönberg.

Gestern am Landesgericht erläuterte der wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagte Koch, dass er von hinten von einem großen weißen Geländewagen bedrängt worden war. Zeugen berichteten von einem Rennen – was Verteidiger Hansjörg Waizer umgehend als Unterstellung zurückwies. An der Mautstelle will der 38-Jährige dann noch einmal schnell in den Rückspiegel geschaut haben: „Dann hat es schon geknallt!“, erklärte der Angeklagte gestern gegenüber Richter Gerhard Melichar.

Dieser konnte angesichts der Person des Angeklagten nur noch die Stirn runzeln. In drei Promille-Unfälle war der Todeslenker bereits verwickelt, dazu hat er niemals einen Führerschein gemacht. Die Lenkerin des Urlauberfahrzeuges hatte keine Chance – nach Reanimation verstarb sie wenig später. Staatsanwalt Andreas Leo: „Sie müssen jetzt jeden Tag in den Spiegel schauen und damit leben, dass Sie eine Familie zerstört haben. Die Frau war Mutter und Großmutter!“

Der als Zeuge angereiste Witwer antwortete auf die Entschuldigung des Angeklagten, dass er bis heute nicht verstehen kann, dass dieser sich nach dem Unfall geweigert hatte, bei der Bergung seiner Ehefrau zu helfen. Der Tiroler erklärte darauf, zu sehr geschockt gewesen zu sein und zumindest sofort einen Notruf getätigt zu haben. Bei einer Strafandrohung von fünf Jahren Haft plädierte Verteidiger Waizer auf Umsicht: „Mein Mandant wird über Jahre mit Schadenersatz beschäftigt sein, ein Auto kann er sich ohnehin nie mehr leisten.“ 18 Monate Haft ergingen darauf nicht rechtskräftig.

Zwei Jahre unbedingte Haft für 20-Jährigen Brandstifter

Irritiert zeigte sich ein Schöffensenat gestern am Landesgericht über das Auftreten eines 20-Jährigen, der der Brandstiftung und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung via Notruf angeklagt war. Zwar zeigte sich der kurz in U-Haft befindliche Schüler geständig, zeigte sonst aber kaum Regungen oder Einsicht. Und dies, obwohl er immerhin auch im Eingangsbereich eines Hotels Feuer gelegt hatte. „Sie tun ja so, als hätten Sie eine Zeitung gestohlen!“, so Staatsanwalt Simon Steixner.

Auch das Gericht fragte den Schüler, ob er denn überhaupt wisse, was er für ein Glück gehabt habe: „Da hätten Leute sterben können!“ Verteidiger Sebastian Hagsteiner erklärte, dass die emotionale Aufarbeitung eben schon in der U-Haft stattgefunden habe. Zwei Jahre bedingte Haft und 2880 Euro Geldstrafe ergingen nicht rechtskräftig. (fell)

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