Standort Tirol

Weitergabe von Tagestickets grundsätzlich möglich

Sein Tagesticket darf man weitergeben, wenn es nicht dezidiert ausgeschlossen ist.
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Hat jemand, der eine Tageskarte für einen Parkplatz auf einer Wiese erworben hat, das Recht, diese weiterzugeben? Ja!

Von Alexandra Plank

Innsbruck –Gluthitze vor einem Tiroler See, dennoch bildet sich vor dem Parkautomaten eine Schlange. Ab 14 Uhr gilt nämlich der ermäßigte Tagestarif von 3 Euro, bis dahin sind 5 Euro zu bezahlen. Da kommt eine mit vielen Taschen bepackte Frau, die den Schwimmtag offenbar beendet hat, und bietet der ersten Person in der Schlange ihr Ticket an. Der Parksheriff schimpft, dass das illegal sei und die Frau mit einer Anzeige rechnen müsse.

In Tirol kommt diese Situation unzählige Male pro Tag vor. Nicht nur bei Seen, sondern auch am Ausgangspunkt zu Wanderungen muss oft ein Tagesticket gelöst werden, obwohl man schon in wenigen Stunden retour ist. Warum also, so denkt sich mancher, soll er die Zeit, die er erworben hat, verfallen lassen?

Eigentlich sei die Sachlage einfach, erklärt der Innsbrucker Rechtsanwalt Mathias Kapferer. „Zivilrechtliche Ansprüche, die ich erworben habe, kann ich auch abtreten.“ Das heiße im konkreten Fall: Solange nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben ist, dass das Parkticket nicht übertragbar ist, darf man es weiterreichen. Das bestätigt auch Manuela Robinson vom Verein für Konsumenteninformation. Sie erklärt aber, dass es zu derartigen Fällen ihres Wissens nach noch keine gerichtlichen Entscheidungen gebe. „Der Streitwert ist zu gering, obwohl das eine emotionale Sache ist.“ Dem Parkplatzbetreiber ginge durch die Weitergabe viel Geld verloren. Robinson hält fest, dass man das Tagesticket grundsätzlich weiterge- ben dürfe, sofern es eben nicht anders geregelt sei. „Wenn das Parkticket nicht personalisiert ist oder sich auf das Kennzeichen bezieht, habe ich den Parkplatz für den ganzen Tag bezahlt“, so Robinson.

Anders verhält es sich bei den Liftpässen. Alle Bergbahnen weisen in ihren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass diese nicht übertragbar sind. Die Kontrolle lassen sich die Firmen viel kosten: Passiert ein Sportler zum ersten Mal am Tag das Liftdrehkreuz, wird sein Bild in vielen Gebieten automatisch mit der Kennnummer des Skipasses verknüpft und gespeichert. Jedes Mal, wenn der Skipass danach verwendet wird, erscheint das mit dem Skipass verknüpfte Bild auf einem Monitor mit dem aktuellen Bild. Höhensensoren unterscheiden Erwachsene von Kindern und melden, wenn ein 1,80-Meter-Kind durch das Drehkreuz will.

Über anfangs erwähntem See wird es indes nicht so schnell „still werden“, wie es in einem Volkslied heißt.

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