Unfallforscher: Todesrisiko auf E-Bike dreimal höher als auf Fahrrad
In Wien erwischte die Polizei einen E-Biker, der mit 65 km/h unterwegs war. Das Bike hatte einen versteckten „Gashebel“ und erreicht eine Spitze von rund 70 km/h.
München – Bei einer Fahrt auf einem E-Bike ist die Gefahr eines tödlichen Unfalls nach Berechnungen eines deutschen Unfallforschers dreimal höher als auf einem normalen Fahrrad ohne Motor. Eine größere Unfallgefahr besteht dabei keineswegs nur für Senioren.
Das Risiko, bei einer Verletzung ums Leben zu kommen, sei sowohl in der Gruppe der Senioren über 65 als auch in der Gruppe aller Jüngeren signifikant höher, stellte Jörg Kubitzki fest, Unfallforscher bei der Allianz, Europas größtem Versicherer. Für seine Berechnungen hatte Kubitzki die Unfalldaten des Statistischen Bundesamts in Deutschland in Beziehung zu den geschätzten Fahrkilometern deutscher E-Bike-Nutzer gesetzt. „Pedelecs sind auch dann gefährlicher gegenüber nicht motorisierten Fahrrädern, wenn die Fahrleistung beider Fahrzeugarten berücksichtigt wird“, fand Kubitzki heraus.
Pedelec ist der Fachbegriff für die gängigen E-Bikes mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, bei denen die Fahrer noch selbst in die Pedale treten müssen. Von den geschätzt 77 Millionen Fahrrädern in Deutschland machen Pedelecs bisher vier Millionen aus. Der Anteil der getöteten Pedelec-Fahrer an allen tödlich verunglückten Radlern beträgt aber fast 18 Prozent.
„Aufgemotzt“
Inzwischen werden E-Bikes auch „frisiert“. So erwischte die Polizei am Freitagaben in Wien einen E-Bike-Fahrer, der mit satten 65 km/‘h unterwegs war – bergauf wohlgemerkt. Bei der vorgenommenen Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass eine Beschleunigung mittels eines händisch zu bedienenden illegalen „Gashebels“ auf bis zu 70 km/h möglich gewesen wäre. „Das E-Bike war daher nach dem Kraftfahrgesetz als Motorrad einzustufen“, berichtete Fürst der APA. Der Lenker wurde wegen mehrfacher Verwaltungsübertretungen angezeigt. Er hätte unter anderem einen Helm tragen müssen und wäre verpflichtet gewesen, Zulassungspapiere und Verbandszeug mitzuführen, hieß es seitens der Landespolizeidirektion.
Zum Alter des Übeltäters und den Beweggründen für die rasante Fahrt lagen keine Informationen vor. (APA, dpa, TT.com)