Leinenpflicht: Gemeindepersonal muss selbst kontrollieren
Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf will nichts davon wissen, dass die Leinenkontrolle bei den Bürgermeistern und deren Mitarbeitern liegt.
Von Brigitte Warenski
Innsbruck –„So geht es nicht. Diese Idee ist völlig unausgegoren“, wettert der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes, Ernst Schöpf, gegen die in Tirol geplante schärfere Leinenpflicht. Dass Hunde künftig in allen 279 Gemeinden im Ortsgebiet – also im gesamten bewohnten Bereich einer Gemeinde – an die Leine müssen, findet er gut, weil „die Hundehalter sehr dreist sind und den öffentlichen Raum einnehmen“.
Nicht vorstellen kann sich Schöpf aber, dass die Bürgermeister und die Mitarbeiter der Gemeinde selbst kontrollieren müssen, ob die Leinenpflicht auch eingehalten wird. Derzeit haben laut Land Tirol etwa die Hälfte der Tiroler Gemeinden eine Verordnung zum Leinenzwang und in diesen Gemeinden gilt bereits jetzt, dass die Kontrolle den Gemeindebediensteten obliegt. Für diese Aufgabe „fehlen uns die Kontrollorgane“, hieß es schon vor Monaten aus Axams anlässlich eines Hundehalterstreits, über den die Tiroler Tageszeitung berichtet hatte.
Woher nun alle 279 Gemeinden ihre Kontrollorgane nehmen, ist völlig offen. „Ob es dafür zusätzliches Personal benötigt, obliegt der jeweiligen Gemeinde“, so Jakob Kathrein von der Pressestelle des Landes Tirol. Auf die Unterstützung der Polizei können die Bürgermeister derzeit nicht hoffen. „Für eine Mitwirkung der Exekutive bei der Kontrolle von Leinenpflicht und Maulkorb im Rahmen des Landespolizeigesetzes benötigt es die Zustimmung des Innenministeriums. Diese Zustimmung liegt derzeit nicht vor, Landesrätin Zoller-Frischauf hat sich in dieser Sache bereits an das Ministerium gewandt“, sagt Kathrein. In der Landespolizeidirektion Tirol weiß man davon nichts: „Es gibt keinen Erlass des Ministeriums und auch der Begutachtungsentwurf des Landespolizeigesetzes sieht keine Beteiligung der Polizei vor“, sagt Marius Meisinger von der Landespolizeidirektion. Und was ist, wenn sich ein Mitbürger über einen Hundehalter ärgert, der die Leinenpflicht nicht einhält? „Als Privatperson darf man keinen Menschen festhalten und hat auch nicht das Recht, Personalien einzufordern“, klärt Meisinger auf.