Datenträgerauswertung bei Asylwerbern wurde nicht umgesetzt
Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Auswertung der Handydaten von Asylwerbern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bisher nicht in die Praxis umgesetzt worden. Das ergibt eine Anfragebeantwortung durch das Innenministerium. Zudem wurden Flüchtlingen bisher 54.000 Euro an Verfahrenkostenbeiträgen abgenommen. Im Durchschnitt dauerte ein Asylverfahren im vergangenen Jahr 2,6 Monate.
Im Juli 2018 wurde von der ehemaligen Regierung aus ÖVP und FPÖ eine Novelle zum Fremdenrecht beschlossen, die eine Vielzahl an Verschärfungen enthielt. Die Novelle löste breite Kritik der damaligen Opposition und NGOs aus. Neu geschaffen wurde unter anderem die Möglichkeit, von Flüchtlingen mitgeführte Datenträger (wie etwa Handys) auszuwerten, um Angaben zur Identität und zum bisherigen Fluchtweg zu überprüfen. So wollten die Behörden etwa feststellen, wo der Flüchtling den „Dublin-Raum“ betreten hat, um ihn in das eigentlich zustände Land zu überführen.
Umsetzen konnten die Behörden das aber bisher nicht. In der Anfragebeantwortung heißt es dazu, dass die Datenträgerauswertung wegen „notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen“ noch nicht möglich gewesen sei.
Seit Inkrafttreten der Novelle ist es Polizisten zudem erlaubt, mitgeführtes Bargeld von bis zu 840 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten abzunehmen. Rund 54.000 Euro von insgesamt 590 Personen wurden seither auf diese Weise lukriert, wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht.
NEOS-Abgeordnete Stefanie Krisper, die die Anfrage gestellt hatte, kritisiert weiters die hohe Fehlerquote des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Aus einer weiteren Beantwortung geht hervor, dass 42 Prozent Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylamtes zumindest teilweise erfolgreich sind und mit einer Aufhebung oder Abänderung enden, was in Summe knapp 15 Millionen Euro an Kosten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verursachte. Krisper führt das auf die „verfehlte Politik von Kurz und Kickl“ zurück, die durch Kürzungen in der Justiz die Qualität des Asylverfahrens beschädigt hätten.