Ehemann in Bauch gestochen - Zweieinhalb Jahre Haft
Eine 60-jährige Frau aus dem Pinzgau ist am Dienstag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Sie soll ihren Mann zu Silvester 2018 mit einem Bauchstich schwer verletzt haben. Die Angeklagte wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, muss aber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung für zweieinhalb Jahre unbedingt in Haft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess war ursprünglich für zwei Tage anberaumt. Laut Verteidiger der Frau war es ein Unfall, der Ehemann sei ihr beim Gemüseschneiden ins Messer gelaufen, als sie sich umgedreht habe. Die Beschuldigte hatte damals etwa 2,3 Promille Alkohol im Blut. Laut einer Gutachterin war sie aber zurechnungsfähig.
Staatsanwältin Sabine Krünes sah in der Tat um 21.15 Uhr in der Wohnung des Ehepaares zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz. Die Unfallversion sei nicht glaubhaft, sagte Krünes. Die Frau habe derart kräftig zugestochen, dass ohne einer raschen medizinischen Versorgung Lebensgefahr für den Schwerverletzten bestanden hätte.
Dem Anlassbericht der Polizei zufolge war der Stichkanal im Oberbauch des Opfers zehn Zentimeter tief, so lange war auch die Klinge des insgesamt rund 20 Zentimeter langen Jausen-Messers. Die Angeklagte habe danach noch vor zwei Polizisten gerufen, sie wolle „das Arschloch jetzt richtig umbringen“. Mit dieser Drohung habe sie ihren Ehemann in Furcht und Unruhe versetzen wollen.
Verteidiger Martin Königstorfer entgegnete, es habe sich nicht um eine gefährliche Drohung, sondern um eine „milieubedingte Unmutsäußerung“ gehandelt. Die Angeklagte, eine Alkoholikerin, sei seit 41 Jahren mit ihrem Mann verheiratet. Sie habe ihn weder verletzen noch töten wollen. „Der Vorwurf ist absurd. Sie hat kein Motiv. Die Verletzungen sind auf einen Unfall zurückzuführen. Sie sitzt seit Silvester in U-Haft. Ihr Mann besucht sie zwei Mal in der Woche und telefoniert täglich mit ihr. Er ist überzeugt, dass sie ihn nicht umbringen wollte.“
Stein des Anstoßes an diesem 31. Dezember sei der gemeinsame Hund gewesen, den der betrunkene Ehemann - dieser habe später im Spital angegeben, dass er zehn Bier getrunken habe - im Schrebergarten zurückließ, so der Anwalt. Die Angeklagte sagte dann selbst zum vorsitzenden Richter Christian Hochhauser, sie habe mit ihrem Mann gestritten, weil er ohne Hund vom Schrebergarten zurückgekehrt sei, obwohl er gewusst habe, dass sich das Tier vor dem Feuerwerk fürchtet. Die verbale Auseinandersetzung im Wohnzimmer habe sich wieder gelegt. Schließlich sei sie in die Küche gegangen, um das Fondue vorzubereiten. Sie habe das Messer in der Hand gehalten, als er zu schreien begonnen habe. „Es ist hauptsächlich um den Hund gegangen. Er hat mich beschimpft.“ Als sie sich umgedreht habe, um ihm zu sagen, „sei endlich ruhig“, habe sie ihn im Bauch getroffen.
Blut habe sie keines gesehen, schilderte die Pinzgauerin. Doch weil ihr Mann „Au, au“, und „Ruf die Rettung“ geschrien habe, habe sie die Notrufnummer wählen wollen, sich aber vertippt. Deshalb sei sie zum Nachbarn gelaufen, der dann die Einsatzkräfte verständigte. Sie habe auf die Rettung gewartet. Als die Polizei kam, habe sie gedacht, „ich bin im falschen Film, ich hab nicht kapiert was los ist“. Damals habe sie ungefähr eineinhalb Liter Wein getrunken. Der Ehemann sagte nicht als Zeuge vor Gericht aus.