Pauschalgebühr für Parkplatz in St. Ulrich sorgt für Ärger
Philipp Wagner ortet in St. Ulrich am Pillersee nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern stellt auch die Rechtmäßigkeit in Frage.
Von Michael Mader
St. Ulrich a. P. –Die Gebührenpflicht am so genannten Y-Parkplatz und am Parkplatz beim Fußballplatz in St. Ulrich stößt bei Philipp Wagner und ein paar Gleichgesinnten auf wenig Gegenliebe. Beim Fußballplatz trifft sich morgens gerne eine Gruppe von fünf bis sechs Personen, um mit ihren Hunden Gassi zu gehen.
Die Pauschalgebühr von drei Euro für 24 Stunden ist dabei der Stein des Anstoßes. „Wir sind nicht gegen eine Parkgebühr, aber bitte unter normalen Umständen. Überall anders gibt es eine zeitliche Staffelung, nur bei uns nicht.“ Seinen Angaben nach wurde einfach der Automat, mit dem sonst die Gebühr für die Langlaufloipenbenutzung eingehoben wird, umfunktioniert. Für Kurzparker hätte man aber bei gutem Willen sicher unter Zuhilfenahme einer Parkuhr auch die erste Stunde gebührenfrei gestalten können. Wagner: „Es besteht keinerlei Infrastruktur wie Bodenmarkierungen oder Mülltonnen, die eine Pauschalsumme rechtfertigen würden.“ Bei der Hundefreilaufzone komme es leider auch immer öfter zu größeren Komplikationen zwischen den Pächtern, der Gemeinde und den Anrainern. Hier sei ein kleiner Brennpunkt entstanden, der sich nicht mehr so einfach in Wohlgefallen umwandeln lasse.
Jetzt hat Wagner jedenfalls einen Strafzettel der Gemeinde bekommen, weil er ohne Parkschein geparkt hat. Kostenpunkt: 28 Euro. Die will Wagner aber nicht bezahlen und hat sich beim Land Tirol erkundigt. Er glaubt nämlich, dass der Gemeindebedienstete, der den Strafzettel ausgestellt hat, dieses Amt gar nicht ausführen darf. Zumindest konnte die Gemeinde da bei seiner Vorsprache im Gemeindeamt nichts vorweisen.
Außerdem widerspreche das Ganze seiner Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz: „Mehrere Personen haben beobachtet, wie zumindest ein Fahrzeug, das dort immer ohne Parkschein parkt, nie einen Strafzettel bekommt.“
Bürgermeisterin Brigitte Lackner kann sich nicht vorstellen, dass den Strafzettel ein nicht Bevollmächtigter ausgestellt hat, muss das aber erst überprüfen. Die Gebühr soll vorerst bis zum 30. November bestehen bleiben, dann muss der Gemeinderat entscheiden, was weiter passiert. Es gebe aber auch eine Saisonkarte. „Nur durch die Einführung einer Parkgebühr und ein Campingverbot konnten wir hier einen Wildwuchs eindämmen“, sagt Lackner.