Auskunftspflichtgesetz findet kaum Anwendung

Die Auskunftspflicht des Bundes wird nur in wenigen Fällen in vollem Umfang ausgenutzt. Das zeigen die Beantwortungen mehrerer parlamentarischer Anfragen der Liste JETZT an die Ministerien. Demnach wird keine Statistik über Bürgeranfragen geführt. Zudem wird kaum ein Bescheid verlangt, wenn jemand mit einer Antwort unzufrieden ist, noch weniger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Auf die Frage nach der Anzahl der Anfragen antworten die meisten Ministerien vage, mit „vielen Tausend“ telefonischen und anderen Anfragen, über die keine Aufzeichnungen existieren. Nur das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus nannte konkrete Zahlen seines Bürgerservices, nämlich allein für 2018 etwa 11.500 Anfragen, jenes für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 13.000 Anfragen im selben Zeitraum.

Bescheide über die Nichterteilung von Auskünften nach Paragraf 4 des Auskunftspflichtgesetzes sind sehr rar, in den meisten Ministerien wurden gerade einmal ein bis zwei im vergangenen Jahr angefordert. Eine Ausnahme bildet das Bildungsministerium mit sieben. An das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wandten sich nur in insgesamt sechs Personen, bisher bekam keine davon Recht, mehrere Entscheidungen sind noch ausständig.

Das Gesetz selbst gibt mit der Klausel, dass mit der Beantwortung von Anfragen die Besorgung „der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt“ werden dürfe, der Verwaltung ein leicht interpretierbares Ablehnungsargument. Für den Abgeordneten der Liste JETZT, Alfred Noll, ist daher ein stärkeres und besseres Informationsfreiheitsgesetz überfällig. „Die Behörden gehen mit dem Auskunftsrecht der Bürger recht salopp um“, meint er gegenüber der APA.

„Ein Informationsfreiheitsgesetz, welches eine aktive Informationspflicht der Behörden, etwa auf einer Internetplattform, vorsieht, würde viel Arbeit sparen“, schließt Noll aus den Anfragebeantwortungen. Anträge seiner Fraktion sowie von SPÖ und NEOS hat der Verfassungsausschuss in Nationalrat erst Anfang Juli mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt.

Auch das Forum Informationsfreiheit kritisierte den Status Quo in Österreich und verlangte eine bessere Regelung: „Die letzten EU-Länder ohne Gesetz waren Luxemburg und Zypern, die das letztes Jahr nachgeholt haben. Bulgarien war sogar einer der Vorreiter in Europa.“ Und sogar San Marino habe im Gegensatz zu Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz.