Tirol

Kuhurteil im Spätsommer

Der Schutzinstinkt von Mutterkühen erfordert klare Regeln und Disziplin auf alpinen Wanderwegen.
© Thomas Böhm / TT

Das Urteil des Innsbrucker Landesgerichts zur tödlichen Kuhattacke im Pinnistal 2014 beschäftigt weiter die Republik. War doch der Stubaier ...

Das Urteil des Innsbrucker Landesgerichts zur tödlichen Kuhattacke im Pinnistal 2014 beschäftigt weiter die Republik. War doch der Stubaier Bauer als Tierhalter gegenüber den Hinterbliebenen zur Haftung in der Höhe von rund 180.000 Euro und monatlichen Renten über 1550 Euro verurteilt worden. Über Anwalt Ewald Jenewein berief der Bauer noch im März, der Akt befindet sich beim Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Auf Anfrage der TT beim Oberlandesgericht ist nun mit der Berufungsentscheidung des OLG aufgrund der Zahl und des Umfangs der Rechtsrügen frühestens Ende August, eher Anfang September zu rechnen. Aufgrund der Bedeutung der ganzen Causa für die Rechtssicherheit im ländlichen Raum könnte die Hinterbliebenenklage dann noch weiter zum Obersten Gerichtshof gehen. Die Bundespolitik hat indes auf die Klage bereits reagiert und mittels Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches den Haftungsrahmen der Landwirte in Richtung Eigenverantwortung der Wanderer eingeschränkt. (fell)

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