Vergewaltigungsermittlung gegen Neymar eingestellt
Nach über zwei Monaten sind die Ermittlungen wegen Vergewaltigung gegen den brasilianischen Fußballstar Neymar eingestellt worden. Richterin Ana Paula Gomes Galvao Vieira de Moraes vom Gericht für häusliche Gewalt in Sao Paulo legte den Fall am Donnerstagabend zu den Akten und folgte damit der Empfehlung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
„Die polizeilichen Ermittlungen haben nicht genug Beweise dafür gebracht, dass es eine Vergewaltigung gab“, sagte Staatsanwältin Flavia Merlini. „Das bedeutet aber nicht, dass die Unschuld des Verdächtigen festgestellt wurde. Die polizeilichen Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, sobald neue Beweise vorliegen.“
Ein brasilianisches Model hatte Neymar vorgeworfen, sie Mitte Mai in Paris in angetrunkenem Zustand und „mit Anwendung von Gewalt“ zum Sex gezwungen zu haben. Der Stürmer des französischen Meisters Paris Saint-Germain räumte zwar ein, die Frau getroffen zu haben, wies die Vergewaltigungsvorwürfe allerdings stets zurück.
Nach der Anzeige veröffentliche der Fußballer den Chatverlauf zwischen ihm und der Frau auf Instagram. Die Nachrichten sollten zeigen, dass das mutmaßliche Opfer auch noch nach der angeblichen Tat freundschaftliche Nachrichten mit ihm austauschte.
„Es gab eine Liebesbeziehung. Was nicht bewiesen werden konnte, ist, dass es beim Sex zur Gewalt kam“, sagte Staatsanwältin Estefania Paulin. Bei ihrer Vernehmung hatte die Frau Medienberichten zufolge ihre Darstellung der Ereignisse geändert. Daraufhin legten ihre Anwälte das Mandat nieder.
Das Model habe keine Beweise für ihre Vorwürfe vorgelegt. Sie habe sich bei der Vernehmung geweigert, ein Video auf ihrem Handy zu zeigen, auf dem die Tat angeblich zu sehen war, erklärte die Ermittlerin laut einem Bericht des Nachrichtenportals G1. Später habe sie behauptet, das Telefon sei gestohlen worden.
Auch die von der Frau angezeigte Körperverletzung sei nicht nachgewiesen worden, sagte die Staatsanwältin. „Es gab nur Verletzungen an einem Finger. Das ist nicht genug, um die Vergewaltigung zu beweisen.“