Tirol

Strafberufung: Sechseinhalb Jahre Haft nach Messerstecherei in Imst

Auf diesem Parkplatz kam es im vergangenen Jahr nach einer Party zur tödlichen Messerstecherei.
© Paschinger

Der 20-jährige Angeklagte war im Mai zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem Berufungsverfahren am Innsbrucker Oberlandesgericht sind daraus sechseinhalb Jahre geworden.

Innsbruck – Im Fall einer tödlichen Messerstecherei unter Jugendlichen Mitte Mai im Vorjahr in Imst hat am Mittwoch am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) das Berufungsverfahren stattgefunden. Der erstinstanzlich zu fünf Jahren Haft verurteilte 20-Jährige wurde nun vom OLG rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen 17-jährigen Vorarlberger mit zwei Messerstichen getötet.

Wie Vorarlberger Medien berichteten, bestätigte Opferanwalt Stefan Denifl, dass die Anklagebehörde eine Strafberufung gegen das Urteil der Geschworenen erhoben hatte. Bei der Verhandlung im Mai hatten die Geschworenen viermal mit „Nein“ und viermal mit „Ja“ gestimmt, ob es sich bei der Tat um Mord handelte. Der Wahrspruch ging zugunsten des Angeklagten aus, der junge Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Strafausmaß zu mild: Berufung von Staatsanwaltschaft

Dieser Schuldspruch blieb seitens der Anklagebehörde unbekämpft, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien, legte jedoch eine Berufung gegen das in ihren Augen zu milde Strafausmaß ein.

Am 13. Mai 2018 war es zwischen zwei Gruppen bei einer Großparty in Imst zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Man habe schließlich eine Schlägerei vereinbart – „Mann gegen Mann“, wie es die Staatsanwältin beim Prozess ausdrückte. Daraus entwickelte sich eine Rauferei, wobei der 20-Jährige zwei Mal auf das spätere Opfer einstach. Danach flüchteten er und seine drei Freunde zu Fuß vom Tatort in Richtung Stadtmitte. Die Burschen wurden allerdings kurz darauf im Rahmen einer Sofortfahndung festgenommen. Das Opfer verstarb noch am Tatort. (APA)

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