Brandstiftung und Mordversuch: Lebenslange Haft droht wegen Handyortung
Nach Bränden im Oberland ist ein 31-Jähriger wegen Brandstiftung und versuchten Mordes angeklagt. Im Prozess droht die Höchststrafe.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –In der Nacht zum 17. November war im Kellergeschoß eines Zammer Berggasthauses ein Brand ausgebrochen. 120 Feuerwehrleute standen bei den Löscharbeiten im Einsatz. Genau eine Woche später brannte es dann erneut im Oberland. Gegen fünf Uhr morgens war diesmal in Mils bei Imst in einem unbewirtschafteten Bauernhaus im Ortskern ein Feuer ausgebrochen. Dieses hatte sich schnell auf das angrenzende Wohnhaus ausgebreitet. Erst in den Morgenstunden konnten 140 Florianijünger den Vollbrand unter Kontrolle bringen. Die beiden Hausbesitzer und zwei Feriengäste konnten noch rechtzeitig Rauch und Flammen entkommen.
Die Brandermittlungen dauerten über Monate, bis die Polizei auf die Spur eines 31-Jährigen kam. Der Mann aus dem Bezirk Imst hatte sich verdächtig gemacht, da er mit seinem Handy bei den Brandstiftungen jeweils im Gebiet der jeweiligen Funkmasten registriert war. Im Jänner klickten die Handschellen. Seither befindet sich der 31-Jährige – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – in Untersuchungshaft. Für den des Zündelns Verdächtigen könnte es nun richtig dick kommen. So hat die Staatsanwaltschaft nun nicht nur Anklage wegen Brandstiftung, sondern auch wegen versuchten Mordes erhoben.
Staatsanwalt Hansjörg Mayr zur TT: „In Mils konnten sich vier Personen, die schliefen, gerade noch retten. Da für den Brandstifter erkennbar gewesen sein muss, dass das Haus bewohnt ist, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Täter auch den Tod darin befindlicher Personen in Kauf genommen hätte. Der Verdacht auf den Angeklagten gründet auf die Auswertung seines Mobiltelefons, das unter anderem die von ihm besuchten Orte aufgezeichnet hat.“
Der Oberländer bestreitet die Taten und gibt an, zu Hause geschlafen zu haben. Beim Schwurgerichtsprozess am 2. Oktober droht ihm nun im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft. Ein Zusammenhang mit weiteren Stadelbränden im Gebiet war indes nicht erweisbar.
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