Freisprüche für Wahlleiter rechtskräftig
Innsbruck – Die Bundespräsidentenwahl von 2016 musste laut Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden. Die Wirtschaft...
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Innsbruck –Die Bundespräsidentenwahl von 2016 musste laut Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verfolgt seither bekanntlich Wahlleiter und Beisitzer.
Der Bezirkshauptmann von Kitzbühel und der stv. Wahlleiter der Landecker Bezirkswahlbehörde wurden dazu bereits nicht rechtskräftig von Falschbeurkundung freigesprochen. Im Juli wurde dem einstigen BH-Bezirkswahlleiter von Innsbruck-Land und seinem Stellvertreter sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Bitter für Landesbeamte im Fall einer Verurteilung. Von der Anklage blieb dann ohnehin nichts übrig, Verteidiger Albert Heiss hatte im Prozess widersprüchliche bundesgesetzliche Vorgaben aufgezeigt. Trotzdem berief die WKStA gegen die Freisprüche.
Laut RA Heiss sind diese nun aber bereits rechtskräftig. Die Ankläger haben die Berufung zurückgezogen. Am 17. Oktober urteilt das Oberlandesgericht zum Landecker Fall. (fell)