Wien

Frau mit Holzlatte erschlagen: Ehemann bestreitet Tötungsvorsatz

(Symbolfoto)
© APA

Jener 32-jährige Kosovare, der im September seine Frau in Wien erschlagen haben soll, gibt an, im Affekt gehandelt zu haben. Er habe mit seiner Gattin wegen einer mutmaßlichen Affäre gestritten.

Wien – Der 32-jährige Familienvater, der am 20. September in Wien-Wieden seine Ehefrau mit einer Holzlatte erschlagen haben soll, bestreitet den Tötungsvorsatz. „Er wollte sie nicht umbringen“, meinte Verteidiger Mirsad Musliu, der die Rechtsvertretung des Mannes übernommen hat.

Der Kosovare vermutete seit längerem, dass seine Frau außerehelichen Kontakt zu einem anderen Mann hatte. Er selbst arbeitete bis zu 18 Stunden täglich an einem Haus, das er für seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder errichten wollte. Der Mann hatte eine Liegenschaft in Schwechat gekauft, ein darauf befindliches Gebäude abreißen lassen und „all seine Zeit und Kraft in den Neubau investiert“, wie Musliu im Gespräch mit der APA betonte.

Streit wegen angeblicher Affäre

Seine Ehefrau dürfte sich vernachlässigt gefühlt haben, bestritt aber auf Befragen des 32-Jährigen, eine Affäre zu haben. Der Ehemann glaubte ihr nicht. Mittels einer Suchfunktion peilte er am 20. September ihr iPhone und stellte fest, dass sie sich am Hauptbahnhof befand. Er rief die gleichaltrige Frau an und fragte, wo sie sei. Als diese erwiderte, sie sei zu Hause, begab sich der Mann zum Hauptbahnhof, suchte nach seiner Frau und sah diese in Begleitung eines Unbekannten, mit dem sie Händchen gehalten haben soll.

Der Aussage des 32-Jährigen zufolge bemerkte die Frau schließlich ihren Mann und nahm Reißaus. Sie fuhr nach Hause, der Mann folgte ihr. In der Wohnung – die Kinder waren in der Schule bzw. im Kindergarten – kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Mann seine Frau gewürgt und schließlich mit einer Holzleiste zugeschlagen haben soll.

Das Obduktionsgutachten zur genauen Todesursache liegt noch nicht vor. Der 32-Jährige, der sich selbst der Polizei gestellt hat, befindet sich in bei Mordverdacht bedingt obligatorischer U-Haft. (APA)

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