Innenpolitik

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Philippa Strache

Gegen das Ehepaar Strache wird ermittelt.
© APA/GERT EGGENBERGER

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Montag, dass gegen die Ehefrau des ehemaligen FPÖ-Chefs ein Verfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet wurde.

Wien – Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Montag. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird seit Ende September ebenfalls ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, ein Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.

Ebenfalls beschuldigt werden ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter von Strache und seine ehemalige Büroleiterin. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben. Den Verdächtigen droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Bodyguard und die Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten.

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ob sie ihr Nationalratsmandat annehmen wird, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch noch überlegen zu wollen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu – allerdings nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs, wie die FPÖ bereits angekündigt hat.

Keine gesetzliche Frist für Mandatsverzicht

Philippa Strache hat über ihren Anwalt mitgeteilt, bis 16. Oktober zu entscheiden, ob sie das ihr zustehende Nationalratsmandat der FPÖ auch annehmen wird. Eine gesetzliche Frist ist das nicht – und die Sitzung der Bundeswahlbehörde am gleichen Tag hat „keine Relevanz in dieser Frage“, erklärte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA.

Philippa Strache ist mit dem 16. Oktober auch nicht automatisch Abgeordnete, wenn sie bis dahin nicht verzichtet hat. Das wird sie erst, wenn der Bundeswahlleiter den Wahlschein ausstellt und bei der Parlamentsdirektion hinterlegt. Dies geschieht laut Stein am Morgen des 23. Oktober – an dem der Nationalrat zur Konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Dieser Wahlschein ist das amtliche Dokument, mit dem Abgeordnete Zutritt zum Nationalrat erhalten. Sitz und Stimme im Nationalrat bekommen sie – formal – erst mit der Angelobung, und zwar für die Dauer der Gesetzgebungsperiode. Allerdings kann jeder Abgeordnete jederzeit sein Mandat zurücklegen. Philippa Strache könnte sich auch am 23. Oktober angeloben lassen und gleich danach – oder irgendwann im Lauf der Periode – ihr Mandat zurücklegen.

Auch wenn Strache auf das Mandat verzichtet oder es später zurücklegt, gäbe es noch ein weiteres Details zu klären – nämlich das der Streichung von der Parteiliste: Denn Frau Strache wurde von der FPÖ auf Platz 3 der Landesliste gereiht. Mittlerweile will die FPÖ sie zwar nicht mehr im Klub haben – aber die Wahlvorschläge können nachträglich von der Partei nicht mehr geändert werden. Gestrichen wird Strache von der Parteiliste nur, wenn sie selbst das beantragt. (APA)