Sexualprozess mit Fragezeichen am Landesgericht
Mit einer Vielzahl von geradezu hanebüchenen Verantwortungen wurde am Montag am Landesgericht Richterin Sandra Presslaber bei einem Prozess ...
Mit einer Vielzahl von geradezu hanebüchenen Verantwortungen wurde am Montag am Landesgericht Richterin Sandra Presslaber bei einem Prozess wegen Vergewaltigung, schwerer Nötigung und Menschenhandels konfrontiert. Angeklagt war ein 26-Jähriger, der über soziale Medien Kontakte zu Schwarzafrikanern aufgebaut hatte. Diese sollte der Mann dann nicht nur bei sich in einer Wohngemeinschaft aufgenommen und durch ganz Österreich transportiert, sondern laut Anklage auch vergewaltigt haben. Der Angeklagte beschwor jedoch, Opfer und nicht Täter zu sein. Seine Mutter habe einst Mitleid mit einem der Afrikaner gehabt und diesen aufgenommen. Als der Afrikaner trotz Aufforderung nicht mehr gehen wollte, seien weitere Afrikaner an den 26-Jährigen mit Bitte um Unterstützung herangetreten. Dies sei mit Schlägen untermauert worden. Dazu wäre der Angeklagte selbst im Bett von einem der Aufgenommenen bedrängt worden. Warum er all dies niemals der Polizei gemeldet hatte, erklärte der Mann mit einer Schockstarre, die sich erst nach Besuch eines Psychiaters gelöst habe. Der Prozess wurde vertagt.
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Ein Freispruch erging am Montag über einen 21-Jährigen. Er hatte Blutspuren am T-Shirt eines durch ein Glas verletzten Lokalgasts hinterlassen. Dieses Glas hatte jedoch im Tumult gar niemand gesehen und die blutende Handverletzung des Angeklagten musste nichts mit dem Disput zu tun gehabt haben. (fell)