20 Jahre Haft für Mord in Fritzens bestätigt, Geldstrafe für FPÖ-Beleidigungen
Eine letztlich wohl lebenslange Haftstrafe erging gestern am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) mit 20 Jahren Gefängnis über einen 74-Jähri...
Eine letztlich wohl lebenslange Haftstrafe erging gestern am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) mit 20 Jahren Gefängnis über einen 74-Jährigen. Damit wurde das Strafausmaß bestätigt, welches im April von einem Schwurgericht für den Mord an einem Bekannten verhängt worden war. Obwohl der 74-Jährige bis zum Schluss beteuerte, dass das 75-jährige Mordopfer bei einem Drogengeschäft von Unbekannten ermordet worden war und er den Leichnam am Innufer von Fritzens „nur zur Ruhe betten wollte", sahen die Geschworenen im 74-Jährigen einstimmig den Mörder. In seinen Abschlussworten am OLG bat der 74-Jährige nun nochmals — vergebens — um Milde: „Bitte nicht so eine strenge Strafe. Ich möchte zurück zur Familie — und meinen Enkel noch in die Imkerei einweihen."
FPÖ-Politiker als Nazi und Politkasper bezeichnet
Dass soziale Netzwerke keinen rechtsfreien Raum (mehr) darstellen und auch Beleidigungen von Politikern ihre Grenzen haben, zeigte gestern ein Medienprozess am Landesgericht. Wegen Beleidigung geklagt war ein Tiroler Rentner. Er hatte die FPÖ-Politiker Norbert Hofer und Christian Hafenecker als Nazi, Politkasper, Lügenbaron bezeichnet. Dazu hatte der Tiroler über Twitter verlautbart, dass die FPÖ ohnehin als Nachfolgepartei der NSDAP zu sehen sei. Medienrichterin Martina Eberherr ging den Aussagen darauf auf den Grund. Dabei kam leider unzureichendes geschichtliches Wissen beim Beklagten hervor. Nicht nur, dass er Aussagen nicht belegen konnte, konnte er beispielsweise mit dem Begriff „VdU" (bis 1956 Vorgängerpartei der FPÖ) rein gar nichts anfangen. Allein aufgrund der Bezeichnung „Lügenbaron" (jemand, der dauernd lügt) sah das Gericht keine Beleidigung mehr, sondern bereits eine gravierendere üble Nachrede. Einzig Politkasper sei als Wertung noch tolerabel. Zur Hälfte bedingte 900 Euro Geldstrafe ergingen, dazu muss das Urteil veröffentlicht werden. (fell)