Bezirk Imst

Obsteig hadert mit Vorgaben des Landes

Die geplante Hofstelle soll im Landschaftsschutzgebiet, aufgrund öffentlichen Interesses, errichtet werden.
© Dorn

Gleich drei, nicht alltägliche Widmungsfragen, beschäftigten jüngst das Gemeindeparlament am Mieminger Plateau.

Von Agnes Dorn

Obsteig – Bei Widmungen und Bebauungsplänen passiert es manchmal, dass Gemeinderäte mit Besonderheiten konfrontiert werden, die nicht alle Tage vorkommen. So geschehen beim jüngsten Obsteiger Gemeinderat, dem gleich in drei Fällen Gegenwind von der Behörde entgegenwehen könnte:

1Mindestdichte: Für vier Grundstücke der Siedlungserweiterung musste ein Bebauungsplan erlassen werden. Es sollen hier Nebengebäude an der nordseitigen Einfahrt errichtet werden. Das wäre ohne Bebauungsplan aufgrund der Hanglage sonst nicht legal machbar gewesen. Das Land Tirol wünscht sich weniger Flächenverbrauch und gibt eine Bebauungsdichte von 1,5 vor. Diese senkt Obsteig auf 1,25, da Vizebürgermeister Alexander Egger ein kleines Haus bauen möchte. „Vielleicht gibt es hier noch Diskussionen mit dem Land wegen der Größe der Grundstücke“, gab Bürgermeister Hermann Föger zu bedenken. Das Dilemma: Wenn die Siedlung erweitert wird, wolle man aufgrund des Flächenverbrauchs nicht mehr so große Grundstücke parzellieren. Bei kleineren Grundstücken mit geringerer Baudichte habe man das Problem, dass Kinder der nunmehrigen Bauherren nicht mehr aufstocken könnten.

2Wasserversorgung: Im Weiler Gschwent stößt man langsam an die Kapazitätsgrenzen der Wasserversorgung. Eigentlich dürfte keine Widmung mehr in Wohngebiet erfolgen, bevor nicht der Weiler an die Wasserleitung der Gemeinde angeschlossen ist. Dem Baubezirksamt reiche aber bereits der Bescheid für den Anschluss aus, um einer Widmung zuzustimmen. Die Bauherren könnten umgehend bauen und einziehen. Obwohl sich Obsteig mit dem Anschluss des Ortsteils Gschwent an die Gemeindeleitung noch Zeit lassen möchte. „Die Gschwenter beziehungsweise die Wassergenossenschaft sagen, sie haben auch bei trockenen Sommern nie ein Problem gehabt“, hat BM Föger nichts an dieser Vorgangsweise auszusetzen.

3Landschaftsschutz: Als „bewilligungsfähiges Ansuchen“ bezeichnet der Bürgermeister eine geplante Umwidmung: nämlich die von 4500 Quadratmetern Freiland in „Sonderfläche Hofstelle“. Diese soll im Landschaftsschutzgebiet und in der landwirtschaftlichen Freihaltefläche entstehen. „Im Sinne des öffentlichen Interesses“ sei die Umwidmung trotz des bereits eingelangten negativen Gutachtens der Naturschutzabteilung zulässig, schließt sich Raumplaner Erich Ortner der Rechtsauffassung des Bürgermeisters an. Man habe die Hofstelle weiter nach Süden verlegt und die Aufteilung der Gebäude sei die „absolut sparsamste und vernünftigste Anordnung“, versichert Ortner.

Alle drei Beschlüsse wurden einstimmig getroffen und liegen nun noch drei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeinde auf. Nach dieser Zeit werden die Beschlüsse rechtskräftig, wenn während dieser Zeit keine Stellungnahmen eingehen.

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