Daten von Beamten in Innsbruck an falsche Adresse geschickt
Wegen eines EDV-Fehlers beim amtlichen Zusteller wurden sensible Daten von Innsbrucker Beamten und Pensionisten im September anderen Personen zugeschickt.
Innsbruck –Ein langjähriger, inzwischen pensionierter städtischer Bediensteter aus Innsbruck traute Ende September seinen Augen kaum: In einem Schreiben teilte ihm das Stadtmagistrat mit, dass sein Pensions-Bezugsnachweis für September aufgrund eines technischen Fehlers „in einer schwer lesbaren Form“ ans elektronische Postfach einer anderen Person gesendet worden sei. Obwohl man die Zustellung nach Bekanntwerden des Fehlers umgehend gelöscht habe, sei nicht gänzlich auszuschließen, dass Namens-, Kontakt-, Adress-, Berufs-, Besoldungs-, Familien- und Geburtsdaten „bereits zum Teil gelesen oder kopiert“ wurden. Der pensionierte Beamte ist fassungslos: „Da wird immer so ein Gschisti-Gschasti um den Datenschutz gemacht – und dann passiert so etwas.“ Er gehe davon aus, dass es weitere Betroffene gebe.
Das bestätigt Ferdinand Neu, Amtsvorstand für Personalwesen im Stadtmagistrat, auf TT-Anfrage – und erklärt die Hintergründe: Seit mehreren Jahren würden Bezugsnachweise von Pensionisten und Bediensteten des Stadtmagistrats, die über keinen PC-Arbeitsplatz innerhalb der Magistrats-Domain verfügen, über den Zustelldienst einer Firma (sog. „amtlicher Zusteller“) versendet. Dadurch würden Druckkosten gesenkt und der Arbeitsaufwand reduziert.
Im Normalfall, so Neu, würden der Firma die Bezugsnachweise in sieben Datenpaketen (PDF-Dokumente) zur Verfügung gestellt. Ein Service der Firma teile diese Pakete dann auf und versende sie an die jeweiligen Empfänger. Diese Aufteilung habe im September „aufgrund eines EDV-Fehlers beim amtlichen Zusteller“ jedoch nicht funktioniert. Stattdessen wurden alle sieben Datenpakete an die jeweils ersten darin enthaltenen Empfänger verschickt. Das heißt: Sieben Personen erhielten nicht nur ihren eigenen Bezugsnachweis, sondern mehrere weitere – von Mitarbeitern, die sich im gleichen Datenpaket befanden.
In drei dieser Fälle wurden die Bezugsnachweise laut Neu gedruckt und physisch zugestellt – durch Datenverkleinerung seien die fremden Inhalte jedoch „vollkommen unleserlich“ geworden. Somit liege hier kein „data breach“ (Datenpanne) vor. Anders in vier weiteren Fällen, wo die Zustellung auf elektronischem Wege erfolgte: Denn hier könne die Datenverkleinerung durch eine entsprechende Erhöhung des Zooms unter Umständen ausgeglichen werden.
Leider sei der Fehler erst nach einer Woche aufgefallen, nachdem sich immer mehr Pensionisten und Bedienstete wegen fehlender Bezugsnachweise gemeldet hätten, erklärt der Amtsvorstand. Die Panne sei erkannt und alle Zustellungen aus den elektronischen Postfächern der Empfänger entfernt worden. Zudem wurde die Datenschutzverletzung der zuständigen Behörde gemeldet. (md)