Strafverschärfung: 22 statt 18 Monate Gefängnis für betrunkenen Todeslenker
Alkohol im Straßenverkehr stellt eine tödliche Gefahr dar. Dazu setzte das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nun bezüglich eines seit Langem...
Alkohol im Straßenverkehr stellt eine tödliche Gefahr dar. Dazu setzte das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nun bezüglich eines seit Langem führerscheinlosen und rückfälligen Alko-Lenkers ein Zeichen. Der 39-Jährige war letzten September mit 1,4 Promille mit seinem Audi über die Brennerautobahn gerast und konnte bei der Mautstelle Schönberg nicht rechtzeitig abbremsen. Dort prallte er dann mit voller Wucht in das Heck des Autos eines deutschen Urlauberpaars. Die Lenkerin hatte keine Chance.
Das OLG verschärfte nach Berufung der Staatsanwaltschaft die Strafe von 18 Monaten (Landesgericht) auf unbedingte 22 Monate Haft: „Bei so einem Unfall, alkoholisiert und ohne Führerschein, war die Strafe zu milde!" (fell)