Kfz-Industrie

Anpassung der Verbrauchsangaben: Autos werden teilweise teurer

Seit 1. September gilt die nächste Stufe des WLTP-Verbrauchstests.
© Volkswagen AG

Die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe soll weitgehend aufkommensneutral sein. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert. Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten.

Wien – Nachdem europaweit die Verbrauchsangaben für Autos den realistischen Werten im Alltagsbetrieb angenähert wurden – Stichwort WLTP-Messverfahren – und damit eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) drohte, geben die Automobilimporteure nun großteils Entwarnung. Letztendlich sei eine aufkommensneutrale Lösung gefunden worden.

Weitere Änderungen

Für besonders verbrauchsstarke Pkw mit CO2-Emissionen über 275 g/km erhöht sich die NoVA um 40 Euro je g/km über dem Grenzwert. Beginnend ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115 jeweils um den Wert drei jährlich abgesenkt.

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Auch hier soll der Abzugsbetrag (CO2-Ausstoß) jährlich um 3 g/km bzw. für die Motorleistung jährlich um ein kW ab 2021 absinken.

Für beide Werte wird ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat festgelegt. Der Zuschlag für die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise entfällt künftig.

Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten. Ab 1. April 2020 gilt der neue Grenzwert von 141 g nach WLTP, bis 31. März 2020 gilt allerdings weiterhin der Grenzwert von 118 g nach NEFZ. Dieser Wert verringert sich beginnend ab dem Kalenderjahr 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm. (APA)

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