EuGH: Altersbeschränkungen für Polens Richter unrechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen weiteren Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen für unzulässig erklärt. Bestimmungen für ein unterschiedliches Pensionsalter bei Richtern und Staatsanwälten für Männer und Frauen sowie eine mögliche Verlängerung der Dienstzeit durch den Justizminister verstießen gegen EU-Recht, erklärte der EuGH am Dienstag in Luxemburg.
Der Gerichtshof gab damit einer Klage der EU-Kommission statt. Sowohl die umstrittene Senkung des Pensionsalters für Richter als auch die Einführung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Männer und Frauen im Beruf des Richters oder Staatsanwalts brächen europäisches Recht. Die EU-Kommission wirft Polen seit langem vor, die Unabhängigkeit der Gerichte zu untergraben und damit den Rechtsstaat abzubauen.
Die in Warschau regierende euroskeptische PiS-Partei hatte 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches das Pensionsalter von Richtern an unteren Gerichten und von Staatsanwälten auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer senkte. Dies sollte zugleich als Frühpensionsalter für die Richter am obersten Gericht gelten.
Bei ordentlichen Gerichten kann seither außerdem der Justizminister, ein Politiker der PiS, entscheiden, ob die Amtszeit über das festgelegte Ruhestandsalter hinaus verlängert wird. Bisher hatte das Pensionsalter für Männer wie Frauen bei 67 Jahren gelegen. Die EU-Kommission als Hüterin des europäischen Rechts kritisierte dies als illegal und verklagte Polen.
Kritiker sahen darin eine Zwangspensionierungen oberster Richter und den Versuch der rechtsnationalen Regierungspartei PiS, die Justiz insgesamt auf Linie zu bringen. Im Juni entschied der Gerichtshof bereits, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters am obersten Gericht gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstößt.
Der EuGH stellte nun in dem unterschiedlichen Pensionsalter für Frauen und Männer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest. Die Möglichkeit des Justizministers, möglicherweise genehme Richter länger im Amt zu lassen, sei zudem ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.
Die polnische Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil vom Dienstag bezieht sich jedoch auf die vorherigen Regelungen. Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.
Der Deutsche Richterbund begrüßte das Urteil. Die Entscheidung sei „eine erfreulich klare Botschaft an Polen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbands, Sven Rebehn. „Wer die Unabhängigkeit der Justiz antastet und die Gewaltenteilung schleift, stellt sich in der EU ins Abseits.“
Auch mehrere Europaabgeordnete äußerten sich positiv. Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), appellierte an die polnische und auch andere Regierungen, „solche gefährlichen und letztlich autoritären Angriffe auf den Rechtsstaat und damit auch die Demokratie in Zukunft zu unterlassen und dauerhaft auf den Boden der gemeinsamen europäischen Werte zurückzukehren“. „Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz sind nicht verhandelbar. Das ist der European Way of Life“, sagte SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath.
Die Kommission leitete bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2017 startete Brüssel zudem ein bis dahin beispielloses Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.
Die polnische Regierung kritisierte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine ihrer Justizreformen. Das Urteil betreffe „eine Situation der Vergangenheit, die nicht den aktuellen Regelungen entspricht“, erklärte das polnische Außenministerium am Dienstag.
Demnach wurde die umstrittene Regelung 2018 geändert. Aus Sicht Warschaus hätte die EU-Kommission deshalb ihre Klage eigentlich zurückziehen müssen.