Innenpolitik

Ibiza-Video: Einstweilige gegen Wiener Anwalt vom OLG bestätigt

Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache 2017 auf dem von Medien veröffentlichten Skandal-Video.
© SPIEGEL/Süddeutsche Zeitung

Dem mutmaßlichen Hintermann des Ibiza-Videos ist damit weiter untersagt, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen wurde ihm verboten.

Wien – Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die vom ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt bestätigt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt. Damit ist diesem weiter untersagt, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das OLG ließ die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte einem Antrag Gudenus‘ auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Dem Anwalt war untersagt worden das Video insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen bzw. zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen wurde ihm verboten.

Wie das Landesgericht nahm auch das OLG an, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, sei die Veröffentlichung des Videos rechtswidrig.

Das OLG habe auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Methode der Informationsbeschaffung „im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig“ war. Auch die Art der Weitergabe sei „im besonderen Maße geeignet“ gewesen, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen.

Die Veröffentlichungen von Teilen des Videos durch Medien im Mai 2019 sei hingegen kein Thema der Entscheidung gewesen. (APA)

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