Kärnten

Jahrelanger Missbrauch: Fünf Jahre Haft für Heilpädagogen

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© TT/Jan Hetfleisch

Der 66-Jährige hatte regelmäßig Sex mit einer geistig behinderten Frau. Als „Belohnung“ erhielt das Opfer danach jeweils Schokolade. Der Mann wurde rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Klagenfurt – Ein zehn Jahre dauerndes sexuelles Verhältnis mit einer geistig behinderten Frau hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt einem 66 Jahre alten Heilpädagogen eine Verurteilung eingebracht. Der Mann gab den jahrelangen Missbrauch vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann zu, er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig warf dem Deutschen vor, mit seinem Opfer, einer heute 45 Jahre alten Frau, zehn Jahre lang regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Die Frau, die laut Gutachter auf dem Niveau eines drei bis sechs Jahre alten Kindes ist, sei schon vor ihrem Eintritt in die Betreuungseinrichtung sexuell missbraucht worden. Das Opfer sei schwer traumatisiert, es kenne zwar sexuelle Handlungen, könne aber keine Abwehrhandlungen setzen. Lutschounig betonte, es habe bereits im Jahr 2012 Ermittlungen gegen den Angeklagten gegeben, und zwar wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an der Frau. Damals konnte der Vorwurf aber nicht erhärtet werden.

Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, es sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er keine sexuelle Beziehung zur Klientin haben hätte dürfen. Der Angeklagte gab auch alles zu. Auf die Frage der Richterin nach dem Warum sagte er: „Wir hatten uns einfach gern.“ Seiner Lebensgefährtin, die ebenso wie er im gleichen Haus mit dem Opfer lebte, erzählte er aber nichts davon. Dies begründete er damit, dass er sonst „hinausgeflogen“ wäre.

Angeklagter: Die Frau hätte Nein sagen können

Der Mann behauptete, das Opfer hätte Nein sagen können. Dabei blieb er auch, als ihm die Richterin vorhielt, dass die Frau auf dem Niveau eines kleinen Kindes sei. Für das Opfer gab es danach jeweils Schokolade als „Belohnung“, dies sei für die Frau etwas Besonderes gewesen, sagte die Gutachterin. Der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer wollte vom Angeklagten wissen, warum er mit dem Missbrauch nicht aufgehört hatte, nachdem es polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben hatte. Auf diese Frage gab der Mann, der bisher unbescholten war, keine Antwort.

Als Milderungsgrund führte Roßmann das Geständnis des Mannes an. Damit habe er dem Opfer wenigstens eine Vernehmung als Zeugin erspart. Trotzdem habe er eine Unzahl von Verbrechen begangen, „denn jeder einzelne Missbrauch ist ein Verbrechen“. Der 66-jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. (APA)

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