Dürr gewann Berufungsverfahren, ÖSV legt Rechtsmittel ein
Das OLG Innsbruck entschied zugunsten Dürrs und verwies die Causa zur erneuten Verhandlung zurück an die Erstinstanz. Der ÖSV legt Rechtsmittel ein.
Innsbruck – Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied im Fall eines Berufungsverfahrens zugunsten des wegen Dopings gesperrten Ex-Langläufers Johannes Dürr und verwies die Causa zur erneuten Verhandlung zurück an die Erstinstanz. Das berichtete die ARD-Sportschau am Mittwoch auf ihrer Website. Dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) bleiben Rechtsmittel gegen den Beschluss, die laut Präsident Peter Schröcksnadel auch ergriffen wurden: „Wir werden das Verfahren selbstverständlich weiter betreiben! Es scheint offensichtlich, dass es sich hier um eine Organisation von Betrügern handelt“, meinte der 78-Jährige mit Verweis auf die jüngsten Verfahren gegen ebenfalls überführte Sportler. Zuletzt saß er in der Causa Max Hauke auf der Anklagebank.
Nach derzeitigem Stand steigt die nächste Verhandlung am 24. Februar 2020 im Landesgericht Innsbruck. Der Niederösterreicher Dürr hatte 2018 im Rahmen einer Veranstaltung in Wattens angedeutet, dass der ÖSV Doping stillschweigend dulde. Der Verband ging daraufhin gerichtlich gegen diese Behauptung vor. Dürr war zuvor am 10. Oktober von der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) wegen Dopings lebenslang gesperrt worden. (floh, APA)